Regierung nimmt Änderungen am Steuergesetz vor
Erneut plant die Exekutive Neuerungen im Steuerwesen. Die Maßnahmen sollen Kleinstunternehmen Unterstützung bieten und Arbeitsplätze schaffen.
Daniela Budu, 28.10.2015, 13:09
Die Regierung in Bukarest hat mehrere Änderungen des Steuergesetzes per Dringlichkeitsverordnung vorgenommen. Diese sollen am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Dazu gehört etwa die Senkung der Mehrwertsteuer auf Trink- und Bewässerungswasser bis auf 9%. Ferner sollen die Einkommen der sogenannten Mikrobetriebe nach Anzahl der Angestellten differenziert besteuert werden, erklärte Ministerpräsident Victor Ponta.
Der Höchstbetrag, bei dem eine Firma noch als Mikrobetrieb eingestuft wird, wird von 65.000 auf 100.000 Euro angehoben – die Ertragssteuer beträgt 3% wenn man keinen Angestellten hat, 2% bei einem Angestellten und 1% für zwei oder mehr Angestellte. Dadurch unterstützen wir die Mikrobetriebe und ermutigen auch die Anmeldung als Sozialbeitragszahler.“
Der Parteichef der oppositionellen Liberalen, Eugen Nicolăescu, bezeichnete die angekündigten Änderungen als inakzeptabel. Sie seien laut seinen Angaben mit Wahlkampf-Maßnahmen zu vergleichen. Nicolăescu warnte vor den möglichen Auswirkungen der Rechtsakte.
Es ist ein erster Schlag der sozialdemokratischen Regierung gegen das Unternehmertum, es entstehen dadurch Unberechenbarkeit, fehlende Nachhaltigkeit und rechtliche Instabilität.
Indes verspricht die rumänische Regierung kürzere Ausschreibungsverfahren für Einkäufe aus öffentlichen Geldern und europäischen Fördermitteln. In Zukunft soll auch die Qualität als Zuschlagskriterium eine Rolle spielen und nicht ausschließlich der Preis wie bisher. Mit der Regelung würde vermieden werden, dass Aufträge für große Infrastrukturprojekte ins Stocken geraten.
Die Opposition verwies unterdessen auf fehlende und verbesserungswürdige Bestimmungen. Der liberale Ex-Finanzminister Gheorghe Ialomiţianu behauptete, Rumänien habe in dem Bereich niemals unter Regulierungslücken gelitten, nur seien geltende Verfahren und Fristen nicht eingehalten worden.
Hier hat Rumänien ein Problem mit der Regierungsstrategie, in der keine Verfahren genannt werden. Sicherlich enthält diese eine Reihe von guten Maßnahmen. Die Fristen für die Durchführung der Ausschreibungen werden knapper. Die Idee war gut, eine Strategie sollte her, nur kam diese Strategie viel zu spät und das wird zu weiteren erheblichen Verzögerungenbeim Abrufen europäischer Fördergelder führen.“
Die Exekutive möchte, dass die neuen Regeln für die öffentlichen Ausschreibungen Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Das entsprechende Gesetzespaket wird demnächst dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegt. Laut einer Studie der deutschen Bertelsmann-Stiftung zählt Rumänien zu den Schlusslichtern in der EU in Sachen Armutsprävention und soziale Ausgrenzung. Anfang 2013 lebten besorgniserregende 40% aller Rumänen an der Armutsgrenze, bzw. waren stark von der sozialen Ausgrezung bedroht.