Regierung ergreift Maßnahmen zur Deckelung der Energiepreise
Die rumänische Exekutive hat eine Dringlichkeitsverordnung verabschiedet, die neue Maßnahmen zur Begrenzung der Preise und zum Ausgleich von Energie- und Gasrechnungen vorsieht.
Mihai Pelin, 26.01.2022, 14:22
Die Regierung in Bukarest hat neue Maßnahmen zur Unterstützung der privaten Verbraucher und kleinen Unternehmen bei der Erhöhung der Energiepreise beschlossen. Diese gelten jedoch nur für die nächsten zwei Monate. Die Notverordnung, die vor kurzem von der Exekutive auf den Weg gebracht wurde, sieht auch neue Bußgelder für Versorger vor, die ihre Rechnungen nicht korrekt nachrechnen und sich nicht an das Gesetz halten. Sie können bis zu 200 Tausend Lei (etwa 40 Tausend Euro) betragen. Die Dringlichkeitsverordnung sieht eine neue Entschädigungs- und Kappungsregelung vor, die für Bürger, aber auch für Institutionen vom 1. Februar bis zum 31. März gilt. Diese Regelung kann jedoch nicht rückwirkend für Januar angewandt werden, wie von der PSD, dem Regierungspartner der PNL, gefordert.
Nach einer Stellungnahme des Justizministeriums erhalten Haushaltskunden eine höhere Entschädigung, die sich auf maximal 0,291 Lei pro kWh für Strom und maximal 40 % des Wertes der Preiskomponente für Erdgas beläuft. Gleichzeitig wird die Preisobergrenze für die beiden wichtigen Versorgungsunternehmen angehoben.
Premierminister Nicolae Ciucă: Was die Bevölkerung angeht, wird niemand mehr als 80 Bani pro kWh Strom und 31 Bani für Erdgas zahlen, unabhängig vom Verbrauch. Für Haushaltskunden mit einem Verbrauch von bis zu 500 kWh Strom oder 300 Kubikmetern Erdgas werden 68 Bani pro kWh für Strom und etwa 22 Bani für Erdgas gezahlt, einschließlich aller Steuern.“
Der Energieminister Virgil Popescu erläuterte seinerseits, wie eine Energierechnung nach Anwendung der Ausgleichs- und Kappungsmaßnahmen aussehen sollte. Virgil Popescu: Jemand, der vor der Anhebung der Obergrenze 500 Kilowatt verbraucht hat, hat 1 Leu pro Kilowatt bezahlt. Wenn die Obergrenze gesenkt wird, zahlt er 80 Leu und fällt in die Verbrauchsspanne, und wenn der Rabatt ebenfalls angewendet wird, zahlt er 68 Leu. Insgesamt zahlt er also fast 300 Lei.“
Der von der Regierung verabschiedete normative Akt sieht auch Ermäßigungen für Nicht-Haushaltsverbraucher vor, für die der Preis auf einen Leu pro Kilowatt für Strom und 37 Geld pro Kilowatt für Erdgas gedeckelt wird. Diese Maßnahmen gelten nicht für große Stromverbraucher, z. B. Fernwärmekraftwerke, die im Rahmen einer von der Europäischen Kommission genehmigten Regelung staatliche Beihilfen erhalten haben.
Die Mitglieder der Regierung haben noch nicht entschieden, was nach dem 1. April geschehen soll. Die Maßnahmen werden auf der Ebene der Regierungskoalition erörtert, die einen Konsens erreichen muss, wobei im Hinblick auf die Energiepreise sogar von einer Regulierung des Marktes für einen Zeitraum von mehreren Monaten die Rede ist. Die Verordnung erscheint vor dem Hintergrund, dass viele Rumänen in letzter Zeit überhöhte Gas- und Stromrechnungen erhalten haben, nachdem ein Großteil der Versorger die am 1. November 2021 in Kraft getretenen Kappungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht angewendet hat.