Regierung eckt bei Arbeitgebern und Gewerkschaften an
Arbeitnehmer in der Gesundheitsbranche sind mit dem Lohngesetz unzufrieden, während Arbeitgeber über eine neue Steuer verstimmt sind.
Bogdan Matei, 20.10.2017, 17:20
Seit den 1990er Jahren sind Oktober und November die Monate, in denen vorzugsweise große Protestkundgebungen und Gewerkschaftsaufmärsche organisiert werden, um Lohnforderungen geltend zu machen. Die Gewerkschaft sind zwar nicht mehr so mächtig wie gleich nach der Wende, doch haben sie durchaus noch etwas drauf.
Am Donnerstag versammelten sich mehrere tausend Mitglieder des Sanitas-Gewerkschaftbundes aus dem Gesundheitssystem im Zentrum von Bukarest, um gegen die Lohngesetzesänderungen zu protestieren, die am 1. Januar in Kraft treten und von denen sie behaupten, dass sie zu geringeren Einkommen führen werden.
Die Gewerkschafter verlangen vor allem die Abschaffung der Obergrenze von 30% für die Gewährung bestimmter Zulagen in ihrer Branche. Darüber hinaus möchten sie, dass alle Beschäftigten in der Gesundheits- und Sozialfürsorge von höheren Löhnen profitieren, also auch die Angestellten mit Technik- und Verwaltungsaufgaben. Sie verlangen auch den Verzicht auf die Übertragung der Sozialbeitragspflicht vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer, weil damit die im neuen Lohngesetz vorgesehene Gehaltserhöhung um 25% abnimmt.
Seit Monaten haben die Machthaber das Interesse an unserer Branche nur vorgetäuscht, obwohl sie sie selbst als Bereich nationaler Bedeutung bezeichnen. Unter dem Vorwand der Einhaltung des Regierungsprogramms werden Maßnahmen ergriffen, die in Wirklichkeit zu Lasten der Beschäfigten in der Gesundheit gehen, lautet der Vorwurf von Sanitas-Chef Leonard Bărăscu.
Nach der Kundgebung am Donnerstag kündigte Sanitas an, dass man über die Möglichkeit eines Generalstreiks im Gesundheits- und Sozialversicherungssystem nachdenken werde.
Doch die Regierung verstört auch die Arbeitgeber – Firmen müssen ab 2018 eine 2%ige Abgabe vom Bruttolohnfonds zahlen, ein so genannter Beitrag zur sozialen Solidarität. Dies tritt zeigleich mit der Übertragung von Renten- und Krankenversicherungsbeitragspflichten von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern.
Das Finanzministerium hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass der Beitrag auf diesen Satz festgelegt wurde, um Sozialleistungen für Arbeitnehmer, wie Arbeitslosengeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kosten für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten tragen zu können. Der Präsident des Mittelstandsrates, Florin Jianu, behauptet aber, dass diese Solidaritätssteuer im Gegensatz zu den derzeit von den Arbeitgebern gezahlten Beiträgen keine klare Verwendungsbestimmung hat. Die Einführung des Beitrags werde das Geschäftsumfeld verschlechtern, die Arbeitgeber müssten zusätzliche Mittel für den Erwerb einer neuen Buchhaltungssoftware aufwenden, warnt Jianu, früher selbst Wirtschaftsminister.