Regierung beginnt Planung der Europawahl
Die rumänische Regierung hat per Dringlichkeitsverordnung die Standardisierung des Wahlregisters und die Durchführung der Europawahlen im Mai geregelt.
Roxana Vasile, 06.02.2014, 16:45
Der Regierung in Bukarest steht ein Jahr mit mehreren wichtigen Urnengängen bevor, die rechtzeitig geplant werden müssen. Ende Mai findet die Europawahl statt, im November wird ein neuer Präsident gewählt, und zusätzlich soll ein Referendum für die Verfassungsrevision abgehalten werden.
Die Exekutive hat jetzt per Dringlichkeitsverordnung die Standardisierung des Wahlregisters, sowie die Änderung des Gesetzes über die Planung und den Verlauf der Europawahl festgelegt. Das Wahlregister ist eine elektronische Datenbank, die von der Ständigen Wahlbehörde verwaltet wird. Dieses enthält die persönlichen Daten aller wahlberechtigten rumänischen Staatsbürger, einschließlich deren mit Wohnsitz im Ausland. Das sind Name und Vorname des Wählers, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Personenkennzahl, Nummer und Serienbezeichnung des Personalausweises. Das Wahlregister wird von den Bürgermeisterämtern regelmäßig aktualisiert, mit Erreichen des 18. Lebensjahres werden alle rumänischen Staatsbürger darin eingetragen. Gleichzeitig werden verstorbene Personen, oder Personen, denen das Wahlrecht entzogen wurde, gelöscht.
Jeder Wähler kann auf einem Online-Portal den Eintrag im Wahlregister überprüfen. Auf der entsprechenden Internetseite können rumänische Staatsbürger auch den Eintrag eines Zweitwohnsitzes beantragen. Das trifft auch auf Personen zu, die sich im Ausland niedergelassen haben oder vorübergehend aufhalten. Sie können sich auf Antrag im Wahlregister mit ihrer letzten Wohnadresse in Rumänien eintragen lassen.
Gemäß der Dringlichkeitsverordnung der Regierung sollen die ständigen Wählerlisten von den Bürgermeistern anhand des Wahlregisters erstellt werden. Das Register soll in Zukunft bei allen Urnengängen zur Anwendung kommen, und nicht wie bisher, nur bei den Parlamentswahlen. Alle Wahlberechtigten sind im Wahlregister eingetragen und werden auf den ständigen Wählerlisten zu finden sein” — versichert die Regierung, die gleichzeitig erklärt, dass die Dringlichkeitsverordnung das Wahlrecht in keinster Weise beeinschränkt.
Die Verordnung sieht ferner vor, dass die Ständige Wahlbehörde die EDV-Software und Dienstleistungen zu erwerben hat, die das Zentrale Wahlbüro bei der diesjährigen Europawahl verwenden wird. Außerdem soll der Dienst für Sondertelekommunikation die Telefoniedienstleistungen, bzw. die Sprach- und Datenkommunikation zur Verfügung stellen, die bei der Europawahl in den Wahlbüros zur Anwendung kommen wird.