Regierung ändert Gesetz der öffentlich-privaten Partnerschaft
Die öffentlich-private Partnerschaft wurde von der Bukarester Regierung durch eine Eilverordnung geregelt.
Leyla Cheamil, 11.05.2018, 17:42
Die rumänische Regierung hat am Donnerstag eine Eilverordnung verabschiedet, die die öffentlich-private Partnerschaft regelt. Laut der Rechtsnorm hat die öffentlich-private Partnerschaft den Bau, die Sanierung oder die Erweiterung eines Werkes als Gegenstand, das zum Eigentum des öffentlichen Partners gehören wird. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geregelt Vorhaben in öffentlich-privaten Partnerschaften durchzuführen, die ausschließlich den Betrieb eines öffentlichen Dienstes voraussetzen. Die Mindestdauer der vertraglichen Verhältnisse beträgt fünf Jahre. Diese soll dem privaten Partner gestatten seine Investition zurückzugewinnen und einen vernünftigen Gewinn zu erzielen.
Das sind die Hauptbestandteile der öffentlich-privaten Partnerschaft. Außerdem betreffen weitere wichtige Aspekte die Finanzierung des Vorhabens, überwiegend aus privaten Geldern und ggf. die Zusammenführung der privaten Gelder mit öffentlichen Geldern und die Verteilung der Risiken zwischen den beiden Partnern, abhängig von der Fähigkeit der Vertragsparteien ein gewisses Risiko zu bewerten, verwalten und zu kontrollieren. Premierministerin Viorica Dăncilă präzisierte, dass die neue Rechtsnorm auch eine Reihe von Maßnahmen enthält, die die Lokalverwaltungen betreffen, aber auch die Aufstellung binnen einem Jahr eines Sonderfinanzierungsfonds für die öffentlich-privaten Partnerschaften auf Landeebene.
Viorica Dăncilă: In Rumänien hat es niemals ein erfolgreiches Gesetz der öffentlich-privaten Partnerschaft gegeben. Es handelt sich in erster Linie um die Wiederankurbelung der Gesetzgebung, es handelt sich um eine Komprimierung der Vergabetermine aufgrund einer Machbarkeitsstudie wodurch man die privaten Partner auswählt.
Der Privatinvestor, der zum Gewinner des Vergabeverfahrens erklärt wird und einen Vertrag für eine öffentlich-private Partnerschaft abschließt, erhält die Eigenschaft des privaten Partners. Die Regierung kann durch Beschlüsse entscheiden, ob einige strategische Vorhaben im Namen der öffentlichen Partner vorbereitet und vergeben werden. Diese sollen von dem Nationalausschuss für Strategie und Prognose umgesetzt werden. Unterdessen sagte Regierungssprecher Nelu Barbu, dass das Gesetz deutlich sei und dass dieses einen Leitfaden für bewährte Praktiken haben wird, der aber nicht bindend ist.
Er sagte außerdem: Die Eilverordnung regelt die Möglichkeit öffentlich-private Partnerschaften zu bilden und Vorhaben durchzuführen, die ausschließlich den Betrieb eines öffentlichen Dienstes voraussetzen. Es handelt sich z.B. um Krankenhäuser, die Investitionen benötigen, die durch solche Partnerschaften getätigt werden können.
Der öffentliche Partner ist berechtigt während der ganzen Laufzeit des Vertrages die Art und Weise überwachen und kontrollieren, wie der private Partner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag für öffentlich-private Partnerschaft nachgeht.