Regelungen zu den Agrarflächen in Rumänien
Rumänien ist mit seinen über 14 Millionen Hektar Agrarflächen attraktiv für ausländische Immobilieninvestoren. Grund dafür sind auch die beträchtlich niedrigen Preise im Vergleich zu anderen EU-Ländern.
Corina Cristea, 07.03.2014, 15:15
Präsident Traian Băsescu hat diese Woche das Regelgesetz zum An- und Verkauf von außerörtlichen landwirtschaftlichen Flächen promulgiert. Laut den bukarester Behörden, sei das neue Gesetz für Agrarflächen sehr gut. Es führe Vereinfachungen der Kaufverfahren von rumänischen Immobilien herbei, für Bürger und juristische Personen, die einem EU-Mitgliedsstaat angehören oder den Staaten, die dem Abkommen zum Gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten sind.
Von nun an müssen diejenigen, die verkaufen möchten, nur die Strecke bis zum Rathaus zurücklegen, wo sie ihr Angebot einreichen. Danach warten sie zuhause auf die Antwort des Rathauses, dass das Grundstück verkauft wurde oder ob gewisse Probleme aufgetaucht sind. Das Angebot beinhaltet, außer den geforderten Preis für das Grundstück, auch den Namen und Vornamen des Verkäufers, die vollständige Anschrift, den genauen Ort des Grundstücks, die Fläche, die Nutzweise und die Grundbuchurkunden.
Für den Verkäufer vereinfacht sich der Vorgang auch dadurch, dass er überhaupt keine Gebühren mehr zahlen muss. Das wird alles von den Rathäusern übernommen. Die zu erfüllenden Bedingungen — besonders was die Vorkaufsrechte einiger Käuferkategorien anbelangt, bleiben dieselben. Dennoch muss sich der Verkäufer nicht mehr darum kümmern, sondern die Lokalbehörden. Laut dem neuen Gesetz, erfolgt der Verkauf von außerörtlichen Agrarflächen unter Einhaltung der Grundbedingungen des Zivilgesetzbuches.
Die Reihenfolge der Prioritäten stellt die Miteigentümer auf den ersten Platz. Diesen folgen die Pächter, die Nachbarn und der rumänische Staat durch die Agentur für Staatseigentum. Die Behörden behaupten, dass durch dieses Gesetz auch dem Staat ein Vorkaufsrecht gewährt wurde, um dann einzugreifen, wenn es notwendig ist oder die Situation außer Kontrolle gerät.“ Für alle, die Vorkaufsrecht haben, gilt das gleiche Angebot unter denselben Bedingungen. Das neue Gesetz besagt auch, dass die Grundstücke, die in bis zu 30km Entfernung von der Landesgrenze oder von der Schwarzmeerküste liegen, sowie diejenigen die sich bis zu 2.400m von Spezialeinrichtungen entfernt befinden, nur mit Sondergenehmigung von dem Verteidigungsministerium verkauft werden können.
Laut den gesammelten Daten des Landwirtschaftsministeriums belegt Italien den ersten Platz als Ursprungsland der meisten Agrarlandkäufer in Rumänien mit zirka 25%. Es folgen Deutschland und die arabischen Länder. Dann kommt Ungarn, mit 8,17% der über 700 Tausend Hektar in Rumänien verkauften Agrarflächen.