Reform der Richterrenten kommt zum Halt – vorläufig
Der Senat ihat die Plenardebatte über das Gesetzesvorhaben zur Änderung des Pensionsalters und der Berechnungsweise der Richter- und Staatsanwaltsrenten um zwei Wochen verschoben - also bis nach den Wahlen.

Roxana Vasile, 29.04.2025, 14:32
Diese Berufsgruppe genießt derzeit einen privilegierten Status: Rumänische Richter und Staatsanwälte gehen in der Regel vor dem 50. Lebensjahr in den Ruhestand, und ihre Renten werden nicht – wie bei der überwältigenden Mehrheit der Rentner – ausschließlich auf Grundlage ihrer Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung während ihrer Berufstätigkeit berechnet. Stattdessen greift ein Berechnungsalgorithmus, der ihnen ein mehr als beachtliches Einkommen sichert – zum Unmut der Bevölkerung, die von einer massiven Ungerechtigkeit spricht.
Vergangene Woche hatte die Abgeordnetenkammer, die in diesem Fall zuerst befasst wurde, den Gesetzentwurf verabschiedet. Laut der dort beschlossenen Fassung sollen sich Richter und Staatsanwälte ab dem 1. Januar 2026 mit 65 Jahren pensionieren lassen können – wie die meisten Beschäftigten im Land. Außerdem dürften ihre Renten künftig höchstens dem Nettogrundgehalt des letzten Monats im Dienst entsprechen.
Im Senat, der in diesem Fall die entscheidende Kammer ist, sollte das Gesetz eigentlich im Eilverfahren beraten und abgestimmt werden. Doch der Vorsitzende des Sozialausschusses, PSD-Senator Marius Humelnicu, erklärte, es brauche eine gründlichere Analyse sowie eine Übergangsphase zur Anhebung des Rentenalters:
„Man sollte die Spielregeln nicht während des Spiels ändern. Warum? Weil man nicht ein Richter- oder Staatsanwaltsamt antreten kann, um dann plötzlich zu hören, dass man erst mit 65 Jahren in Rente geht. Es muss eine Übergangsfrist geben – etwa so, dass das Pensionsalter alle sechs Monate schrittweise angehoben wird.“
Aus der Opposition warf die USR dem Gesetzgeber vor, dass die Vorlage aus der Abgeordnetenkammer möglicherweise nicht verfassungskonform sei, wie Senator Ștefan Pălărie bemängelte: „Reform ist möglich, aber nicht mit der Brechstange. Wenn man das Pensionsalter plötzlich von 48 auf 65 anhebt, kann es passieren, dass über Nacht Hunderte oder Tausende in den Ruhestand gehen.“
Obwohl also ursprünglich von Dringlichkeit die Rede war, wird der Bericht und die Abstimmung im Plenum des Senats erst in zwei Wochen erwartet. Zur Erinnerung: Die Verabschiedung eines neuen Sonderrenten-Gesetzes für die Justiz ist Voraussetzung für die Freigabe von 230 Millionen Euro aus dem PNRR. Anfang des Jahres hatte die Europäische Kommission die Zahlungen wegen mehrerer unerfüllter Meilensteine ausgesetzt – darunter auch die Reform dieser Renten.