Rechte und Pflichten der Parlamentarier
Das neue Statut der rumänischen Parlamentarier wurde am Dienstag in Bukarest verabschiedet.
Corina Cristea, 23.01.2013, 16:30
Das neue Statut der rumänischen Parlamentarier wurde am Dienstag in Bukarest verabschiedet. Dieses konsolidiert die Immunität der Senatoren und der Abgeordneten und kommt vor dem Hintergrund der strengen Überwachung des rumänischen Justizsystems durch die Partner aus der EU.
Nach heftigen Debatten wurde mit einer Stimmenmehrheit das neue Statut der Parlamentarier von den rumänischen Senatoren und Abgeordneten verabschiedet. Dieses legt den Volksvertretern einige Einschränkungen in Punkto Ausgaben auf, verbietet ihnen ihre Verwandten bei ihren Parlamentskabinetts einzustellen, aber ermöglicht ihnen gleichzeitig auch andere gesetzlich zulässige Funktionen, im Bildungswesen oder im Forschungsbereich, zu erfüllen. Der kontroverseste Punkt des besagten Statuts betrifft jedoch, die Immunität der Parlamentarier. Das Verfahren im Falle einer Festnahme, Verhaftung oder Hausdurchsuchung, die für einen Volksvertreter beantragt wird, blieb aber unverändert. Dennoch sieht der neue Text vor, dass das Mandat des Parlamentariers erst dann aufgelöst werden kann, wann ein entgültiges Gerichtsurteil vorliegt, das die Inkompatibiliät oder den Interessenkonflikt feststellt.
Laut den bisherigen Regelungen, mussten die parlamentarischen Rechtsausschüsse die Anträge hinsichtlich der Einleitung von Strafverfahren gegen Parlamentarier bewerten und eine Antwort mit beratendem Charakter liefern und danach folgte die pflichtige Abstimmung im Plenum. Durch die gebilligten Änderungen, kommt es nicht mehr zu der Abstimmung im Parlament, falls die besagten Ausschüsse die Anträge der Staatsanwälte zurückweisen und diese weiterhin konkrete und standfeste” Begründungen vorweisen müssen.
Laut dem Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer, Valeriu Zgonea, beinhalte das neue Statut Vorschriften, die sich auch in dem der Europaabgeordenten befinden und wurde auch durch den Fachausschuss durch politischen Dialog verabschiedet. Die Änderung der Satzung war notwendig, sagt Zgonea außerdem, denn das vorige wurde 2006 erarbeitet, als Rumänien kein EU-Mitglied war und als es die Landesagentur für Integrität nicht gab: “Die Generalstaatsanwaltschaft oder die Landesagentur für Integrität haben unsere Änderungen angenommen. Wir haben einige Verfahren festgelegt, wodurch wir bereits beim Amtsantritt erfahren, was wir vier Jahre lang zu tun haben.”
Das Statut der Parlamentarier habe die Immunität der Abgeordneten und der Senatoren konsolidiert und entspreche eins zu eins dem alten, er sei bloß ein bisschen übergestrichen, so der liberaldemokratische Abgeordnete Ioan Oltean: “Man hat die Immunität konsolidiert und den Interessenkonflikt gefördert. Diese sind die Hauptgründe, warum die parlamentarische Gruppe der Liberaldemokratische Partei (PDL) dagegen gestimmt hat.”
Frisch eingetreten in die Bukarester Legislative, weigerten sich die Parlamentarier der Volkspartei Dan Diaconescu an den Gesprächen teilzunehmen, weil wie Senator Tudor Barbu sagt: Wir sind der Meinung, dass außer der selbstverständlichen, auf europäischer Ebene satzungsmäßigen Immunität, der sich der Parlamentarier bei seiner politischen Tätigkeit und nicht im Falle von Strafverfahren erfreuen muss, es keine weitere Vorschrift in der künftigen Verfassung Rumäniens oder in einer anderen Satzung geben darf.”
Sechs Jahre nach seinem EU-Beitritt, wird Rumänien als ein Land angesehen, in dem man einen viel entschlosseneren Kampf gegen die Korruption führen muss. Die bisherigen Überwachungsberichte der Justiz haben das Parlament kritisiert, weil es versucht hätte, Strafverfahren zu hindern.