Parlamentsausschuss für die Verfassungsrevision billigt Entwurf
Der Parlamentsausschuss für die Verfassungsrevision hat die Endabstimmung zum Textentwurf durchgeführt.
Roxana Vasile, 05.02.2014, 17:44
Im Rahmen ihrer letzten Sitzung haben sich die Mitglieder des Parlamentsausschusses für die Verfassungsrevision über die Endfassung des Entwurfs geeinigt. Die wichtigste politische Neuigkeit ist die Trennung der Zuständigkeiten der beiden Parlamentskammern. Die Abgeordnetenkammer würde in Zukunft legislative Aufgaben übernehmen, während der Senat sich überwiegend mit der Kontrolle und der Besetzung öffentlicher Ämter befassen soll. Über wichtige Ämter, etwa mit Bezug auf die Strategie der Nationalen Sicherheit, sollen die vereinten Kammern im Plenum beraten. Ioan Chelaru, Senator und Mitglied der mitregierenden Sozialdemokratischen Partei (PSD), kennt die Hintergründe:
Ich denke, dass wir letzten Endes das durchsetzen, was man eine reelle Reform, auch des Parlaments, nennen würde. Die Abgeordnetenkammer würde ungefähr zu 90% die Zuständigkeiten einer legislativen Kammer bekommen, während der Senat 10% der legislativen Aufgaben als Entscheidungsgremium übernimmt, und sonst zur Kammer für Kontrolle und Ernennungen wird. (Ioan Chelaru)
Der neue Entwurf des Grundgesetzes enthält das Konzept des konstruktiven Misstrauensvotums. Die einfache Vertrauensfrage, bzw. die Möglichkeit, den anvisierten Minister zu ersetzen, wurde abgeschafft. Mit Verfahren gegen Parlamentsmitglieder würde sich in einer ersten Phase nicht mehr der Oberste Gerichtshof befassen, sondern gewöhnliche Instanzen, wie der Vorsitzende des Revisionsausschusses, der Liberale Crin Antonescu, betont.
Dort, wo auch über die Fälle eines jeden rumänischen Staatsbürgers geurteilt wird, dort soll auch über die Parlamentsmitglieder geurteilt werden. Das, aufgrund eines so oft hervorgehobenen Grundsatzes, vor dem Gesetz sind wir alle gleich. (Crin Antonescu)
Laut dem neuen Grundgesetz, könnten in Zukunft der Landespräsident oder eine Gruppe von 250.000 stimmberechtigten Bürgern ohne die Zustimmung des Parlaments eine Volksbefragung veranstalten. Auch für den Justizbereich würde die neue Verfassung Neuigkeiten bedeuten: die Nutzung illegal erlangter Beweismittel zugunsten des Angeklagten könnte in Zukunft erlaubt sein. Die Mitglieder des Revionsausschusses haben zudem einen Artikel gestrichen, der Staatsanwälten das Abhören der Kommunkation für 48 Stunden ohne richterlichen Befehl ermöglichte. Nicht zuletzt würden sich Richter und Staatsanwälte bei bösgläubigem oder fahrlässigem Handeln in Zukunft materiell verantworten müssen.
Jetzt, da der Entwurf über die Verfassungsrevision von dem zuständigen Parlamentsausschuss ausgearbeitet und gebilligt wurde, wird er zunächst der Regierung eingereicht, die ihn dem Verfassungsgericht präsentieren wird. Gleichzeitig wird der Entwurf der Venedig-Kommission vorgelegt. Die Kommission hatte Bukarest im vergangenen Jahr eine Reihe von Empfehlungen gemacht, mit Blick auf einen ersten Revisionsentwurf, der inzwischen aufgegeben wurde. In Rumänien sind sich die Politiker nach wie vor über die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung einig, allein der Inhalt des neuen Grundgesetzes ist strittig.