Parlament weist Gesetz zur Cyber-Sicherheit Rumäniens ab
Im Plenum der Abgeordnetenkammer wurde am Mittwoch das Gesetz zur Cyber-Sicherheit Rumäniens abgewiesen. Drei parlamentarische Ausschüsse beschlossen, einen gemeinsamen Bericht zur Abweisung des besagten Gesetzes zu erarbeiten.
Corina Cristea, 05.03.2015, 14:30
Die Abgeordnetenkammer hat die sogenannten Big Brother“-Gesetze über Internet-Telekom und zur Cyber-Sicherheit Rumäniens abgewiesen. Diese wurden nach den Beschlüssen des Verfassungsgerichts zur Neubewertung zurück ins Parlament geschickt. Für beide Gesetzentwürfe bestand ein Abweisungsbericht und somit war das Ergebnis der Abstimmung der Abgeordneten absehbar.
Dabei handelt es sich um ein kontroverses Thema, das im Januar bereits zum Rücktritt von George Maior, nach seiner achtjährigen Amtszeit an der Spitze des Rumänischen Nachrichtendienstes, geführt hat. Maior sprach dabei über die Notwendigkeit der Verabschiedung der Big-Brother-Gesetze. Die Rechtsnormen seien besonders im gegenwärtigen geopolitischen und Sicherheitskontext unabdingbar, denn diese werden zur Wahrung und Einhaltung der Grundrechte und –freiheiten der Bürger eingesetzt. Die fehlenden Gesetze, so Maior noch, schaffen in Rumänien eine in den letzten 25 Jahren einmalige Gesetzeslücke, die gefährlich für die Sicherheit der Bürger sei.
Das Gesetz zur Cyber-Sicherheit Rumäniens wurde trotz der scharfen Kritik der Zivilgesellschaft, im Dezember von dem Parlament verabschiedet. Einen Monat später wurde es von dem Verfassungsgericht für verfassungswidrig befunden. Die Richter gaben somit der Klage einiger liberaler Parlamentarier aus der Opposition statt, die darauf hingewiesen hatten, dass die Rechtsnorm das Recht auf Privatleben im virtuellen Raum verletzt. Außer der fehlenden Zustimmung des Obersten Landesverteidigungsrates, stellten die Verfassungsrichter fest, dass das betreffende Gesetz mehrere Vorschriften des Grundgesetzes verletzt. Zu diesen zählen jene über den freien Zugang zur Justitz und zu einem gerechten Gerichtsverfahren, das Recht auf Intim-, Familien- und Privatleben, das Recht auf Korrespondenzgeheimnis.
Zwei weitere Gesetze des sogenannten Big Brother“ Pakets, wurden zuvor von dem Verfassungsgericht abgewiesen: das Gesetz zur Verpflichtung der Telekom- und Internetbetreiber Vorratsdaten zu speichern und jenes zu deren Verpflichtung die Personalien der Benutzer von Prepaid-Karten und Wi-Fi-Netzen zu fordern. Die Kritiker des Cyber-Sicherheit-Gesetzes beklagten sich darüber, dass dieses den Nachrichtendiensten und den Staatsanwälten den Zugang auf die Dateien jeglichen EDV-Systems ermöglichen würde, das vermeintlich in einer illegalen Tätigkeit verwickelt ist. Dazu hätte man keinen Befehl einer richterlichen Instanz beantragen müssen, sondern nur einen begründeten Antrag stellen.
Die Befürworter des Gesetzes behaupten hingegen, das Gesetz würde nicht bei Normalbürgern angewandt und sei notwendig im aktuellen Zusammenhang der präzedenzlosen Steigerung der Cyber-Rysiken und –bedrohungen. Laut dem Rumänischen Nachrichtendienst seien jegliche Befürchtungen und Vorwürfe vollkommen unbegründet, denn das Gesetz verbietet den staatlichen Anstalten den Zugriff auf Daten, die das Privatleben der Personen betreffen, ohne vorherige Genehmigung eines Richters.