Neulich verabschiedete Justizgesetze werden stark angefochten
Die rumänische Politikszene ist am Kochen. Der Grund, die Änderung der Justizgesetze.
Roxana Vasile, 21.12.2017, 17:10
Drei Justizgesetze wollte die sozialdemokratische Partei, wichtigste Partei der Regieungskoalition in Rumänien im Eilverfahren abändern und in Kraft treten lassen: Die Satzung der Richter und Staatsanwälte, die Rechtsverfassung und das Gesetz zur Funktion des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte. Die Beschleunigung der Debatten im Parlament und der Verabschiedung der drei Gesetzentwürfe hat aus Sicht der Regierungskoalition drei Gründe.
Kurzgefasst wurden diese seit 13 Jahren nicht mehr abgeändert, sie führten zu gesetzlichen Abweichungen betreffend die Karriere der Richter und Staatsanwälte oder sie ließen Missbräuche von Seiten einiger Richter und Staatsanwälten zu. Diese hätten unter dem Schutz der Haftungsentlastung einige Urteile gefällt, die nachträglich von dem EuGH für Menschenrechte nichtig gemacht wurden. Dies versetzte den rumänischen Staat in die Situation riesige Geldbeträge als Scadenersatz zu zahlen.
Die mitterechtsorientierte Opposition, aber auch ein Teil des Personals des Justizwesens bestreiten nicht, dass die besagten drei Gesetze abgeändert werden müssen, doch sie bemängelten die große Eile, mit der man diese verabschieden wollte, die Transparenzlosigkeit im Erarbeitungsprozess und eine fehlende gründliche Debatte, entsprechend der Bedeutung dieser Rechtsnormen. Unzufrieden ist auch ein Teil der Zivilgesellschaft, die unermüdet auf die Straße geht, um ihre Revolte gegen die Beschlüsse der Regierung auszudrücken.
Hören wir was einer der Protestteilnehmer in der Nähe des Parlaments in Bukarest, am Mittwochabend zu sagen hatte:
Sie setzen darauf, dass die Bevölkerung nicht wirklich versteht, was die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte bedeutet. Doch, die Bevölkerung versteht sehr wohl was das bedeutet. Und durch das was sie tun, durch diese sehr heuchlerischen und perversen Änderungsvorschläge üben sie einen indirekten und psychologischen Druck auf die Richter und Staatsanwälte aus.“
Stark angefochten ist eine bedeutende Änderung an der Satzung der Richter und Staatsanwälte, die besagt, dass der Präsident Rumäniens die Ernennungen des Generalstaatsanwaltes und der Chefs der wichtigsten Staatsanwaltschaften nur einmal und begründet ablehnen darf. Dann, falls Richter und Staatsanwälte ihren Dienst böswillig oder mit grober Fahrlässigkeit ausgeübt haben, müssen sie für die eventuellen Fehler haften.
Im zweiten Gesetz der drei — im Gesetz zur Rechtsverfassung — sieht die kontroverseste Änderung die Gründung einer Ermitllungsabteilung vor, die die Straftaten der Richter und Staatsanwälte untersuchen soll.
Schließlich erläuterte der Senator der sozialdemokratischen Partei Adrian Ţuţuianu, warum das Gesetz zur Funktion des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte abgeändert werden musste: Der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte ist während dieser 13 Jahre seiner Rolle als Wahrer der Justizunabhängigkeit und als Gremium zur Selbstregelung des Rechtssystem nicht nachgegangen. Zweitens, durch das Gesetz 303/2004 haben wir die Trennung der Entscheidungsbefugnisse bezüglich der Karierre der Richter und Staatsawnälte beschlossen und somit ist auch die Änderung des Gesetzes 317/2004 notwendig. Dann war es notwendig die Beschlüsse des Verfassungsgerichtes, die zum Teil vor 3-4 Jahren getroffen wurden, umzusetzen.“
Präsident Klaus Iohannis, der diese drei Gesetze promulgieren kann oder auch nicht, hat die Politiker vor den Konsequenzen gewarnt, die die Gesetzesänderungen auf die Beziehung Rumäniens zu der Europäischen Union haben werden. Er warnte auch, dass die Einleitung eines Justizgesetz bezogenen Referendums nicht sein letzer Trumpf in seinem Ärmel sei.