Neues Wahlgesetz promulgiert
Das neue Wahlgesetz sieht die Reduzierung der Parlamentssitze sowie die Beibehaltung der 5%-Hürde bei Parlamentswahlen vor. Zudem soll die Listenwahl wieder eingeführt werden.
Mihai Pelin, 21.07.2015, 14:57
Der rumänische Präsident Klaus Iohannis hat das neue Wahlgesetz promulgiert, das die Durchführung von Wahlen zum Senat und zur Abgeordnetenkammer sowie die Organisierung und das Funktionieren des Ständigen Wahlbüros regelt. Das neue Wahlgesetz bringt neue Regelungen, die bei den Parlamentswahlen gelten und überträgt dem Ständigen Wahlbüro verstärkte Befugnisse, die in und außerhalb der Wahlzeiten gültig bleiben.
Laut dem neuen Wahlgesetz, soll auf die Direktwahl verzichtet werden, während die Listenwahl wieder eingeführt wird. Letztere galt bis 2008. Das neue Wahlgesetz sieht zudem die Reduzierung der Zahl der Parlamentarier um mehr als 100, also von 588 auf 466 vor, während die 5-Prozent-Hürde beibehalten werden soll. Im Fall von Wahlallianzen wird hingegen eine Sperrklausel von 8 bis zu 10% festgesetzt.
Mit dem neuen Wahlgesetz wird eine Bestimmung eingeführt, die das Wahlverfahren bei Wahllokalen im Ausland erleichtern soll. Dieses Thema löste voriges Jahr bei der Präsidentschaftwahl eine heftige Debatte aus. Viele Rumänen standen in der Schlange vor den Wahllokalen, um ihre Stimme abgeben zu können. Die mangelhafte Organisation und Durchführung der Wahlen im Ausland sorgte für eine riesige Welle der Unzufriedenheit. Laut dem neuen Wahlgesetz sollen Wahllokale in jeder Ortschaft, wo mindestens 100 rumänische Wähler angemeldet sind, eingerichtet werden.
Dafür müssen die Auslandrumänen im Voraus durch ein Schreiben an das Ständige Wahlbüro ihre Namen und Auslandsanschriften ins Wahlregister eintragen lassen. Das können alle Auslandsrumänen ab dem 1. April des Wahljahres, aber nicht später als 48 Stunden nach dem Start des Wahlkampfs tun.Dem neuen Wahlgesetz zufolge, unterliegt das Ständige Wahlbüro der Pflicht, dem Außenministerium die Auslandsorte bekannt zu geben, wo Wahllokale eingerichtet werden sollen und wieviele vonnöten sind.
Laut dem neuen Wahlgesetz soll zudem das Ständige Wahlbüro eine Datenbank einrichten, verwalten und aktualisieren, die Namen von Personen enthält, die als Leiter von Wahlbüros, Wahllokalen sowie deren Stellvertreter fungieren dürfen. Die Wahlbeteiligung soll zum ersten Mal bei Wahlen zum Senat und zur Abgeordnetenkammer im In-und Ausland durch Computer monitorisiert werden. Somit soll jeder Wahlbetrug verhindert werden. Dieses System soll erstmals bei den Parlamentswahlen im Jahr 2016 umgesetzt werden.