Neues Rentengesetz in der Diskussion
Der Entwurf des neuen Rentengesetzes wurde zur öffentlichen Debatte gestellt und die Exekutive in Bukarest möchte, dass er im Dringlichkeitsverfahren verabschiedet wird.
Corina Cristea, 02.11.2023, 14:14
Der Entwurf des neuen Rentengesetzes wurde diese Woche von der rumänischen Regierungskoalition aus PSD und PNL zur öffentlichen Debatte gestellt. Ziel der Exekutive ist es, das Gesetz bis zum 20. November im Dringlichkeitsverfahren zu verabschieden. Die Prinzipien, die dem Gesetz zugrunde liegen, sind Beitragszahlung, Beschäftigungsstabilität, Fairness und Solidarität. Die Regierung erklärte, dass sich die Renten für die meisten Rentner im nächsten Jahr verdoppeln werden. Ab dem 1. Januar werden alle Renten um 13,8 Prozent erhöht, entsprechend der durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate, und eine zweite Erhöhung wird voraussichtlich am 1. September erfolgen. Die Erhöhung wird dann differenziert, um Ungleichheiten zu beseitigen, betonte Regierungschef Marcel Ciolacu. In den nächsten sechs Monaten werden alle Renten nach einer neuen Formel berechnet, die auf der Anzahl der von jedem Beitragszahler erworbenen Punkte basiert und einen klaren Rentenindexierungsmechanismus und einen Mechanismus enthält, der an die wirtschaftlichen Realitäten gebunden ist. Durch die neue Berechnung werden viele Rentner mehr Geld bekommen und sicher wird keine Rente gekürzt. Alle Prognosen sind für die Zukunft, es ist ausgeschlossen, dass jemand nach der Neuberechnung Geld verliert, sagt der Ministerpräsident. Das neue Rentenrecht sieht eine Mindestarbeitszeit von 15 Jahren und eine Höchstarbeitszeit von 35 Jahren vor. Stabile Beschäftigungsverhältnisse werden durch zusätzliche Punkte auf das Dienstalter angerechnet und nicht ständige Zuschläge werden in die Rente eingerechnet. Frauen mit mehreren Kindern profitieren von einer Senkung des Regelrentenalters um dreieinhalb Jahre. Ab 2035 wird das Regelrentenalter sowohl für Männer als auch für Frauen 65 Jahre betragen, was durch eine schrittweise Anhebung des Regelrentenalters der Frauen erreicht wird. Personen, die die volle Beitragszeit zurückgelegt haben, können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Regelpensionsalters einen Vorruhestand beantragen. Gleichzeitig steht jedem Beschäftigten, der die Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt, frei, seine Arbeit bis zum 70. Lebensjahr fortzusetzen. Die Rentenausgaben werden auf die Aufrechterhaltung ihres Anteils am Gesamt-BIP ausgerichtet sein, damit der Indikator für die mittel- und langfristige Tragfähigkeit kein hohes Risiko zeigt. Die Regierung will, dass das neue Rentengesetz am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Deshalb könnte der Gesetzentwurf schon nächste Woche von der Exekutive genehmigt und dann dem Parlament zur Diskussion vorgelegt werden.