Neues Gesetz zur Geldwäsche passiert erste Kammer
Der Rumänische Senat hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet. Die neue Form des Gesetzes war seit langer Zeit in Brüssel erwartet und intensiv in Bukarest diskutiert worden.
Bogdan Matei, 25.09.2018, 16:29
Die Verabschiedung wurde zum dringenden Problem, nachdem am 29. August, die Europäische Kommission Rumänien vor dem Gerichtshof der Union verklagt hatte, weil die Behörden die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht in nationales Recht übertragen hatten, obwohl sie dazu noch im Juni 2017 verpflichtet waren. Im Falle einer Verurteilung, riskiert Rumänien Geldbußen von Millionen Euro, genau zu der Zeit, in der Bukarest den Vorsitz des Rates der Europäischen Union, in der ersten Hälfte des Jahres 2019 innehat – davor hatte der Beauftragte Europaminister Victor Negrescu, den Präsidenten des Abgeordnetenhaus Liviu Dragnea eindringlich gewarnt.
Politische Insider gehen davon aus, dass Negrescu bald ein Treffen mit der europäischen Kommissarin für Justiz, Vera Jourova, gerade zum Thema der Bekämpfung der Geldwäsche haben wird. Auch Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă hatte die rasche Verabschiedung des Gesetzes gefordert. Als Grundlage dient ein Projekt der Regierung von PSD und ALDE-Fraktion, wobei die Senatoren allerdings Zusatzanträge verabschiedeten, die die Regierung missbilligt und die Opposition kritisiert.
Eine Änderung des ursprünglichen Textes beseitigt den Artikel, der sich auf „politisch exponierte Personen“ bezieht und über den der Vorsitzende des Rechtsausschusses und Ex-Justizminister der PSD, Robert Cazanciuc, sagt, er sei „offensichtlich verfassungswidrig“.
Eine weitere Änderung schlägt Vorsichtsmaßnahmen bei gelegentlichen Transaktion vor, deren Wert „mindestens 15.000 Euro beträgt, egal ob es sich um einen Einzelvorgang handelt oder um mehrere Vorgänge, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint“.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unternehmen mit Inhaber-Aktien 18 Monate zur Verfügung haben, die Papiere in Namensaktien umzuwandeln, ansonsten droht die Auflösung. In diesem Zusammenhang weisen Analysten darauf hin, dass Finanzminister Eugen Teodorovici schon im Sommer Klartext gesprochen hatte: Auslandsrumänen, die über 2.000 Euro nach Hause überweisen und die Herkunft des Geldes nicht nachweisen können, solle dieses Geld nicht eingezogen werden. Er erklärte dabei, dass ein entsprechender Gesetzentwurf auf die Umsetzung der EU-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung abziele.
Ansonsten laufe Rumänien Gefahr, täglich Bußgelder zahlen zu müssen, sagte der Minister. Im April hatte er in einer Debatte zum gleichen Thema gesagt, dass das Geld , die Rumänen in der Diaspora nach Hause überweisen, aus ehrlicher Arbeit stammt. Eine Weltbank-Studie zeigt auf, dass im letzten Jahr, Rumänen, die im Ausland arbeiten, rund 4,9 Milliarden Euro nach Hause geschickt haben.