Neue Entspannungsmaßnahmen
In Rumänien dürfen Cafés, Restaurants und Kinos ihren Betrieb teilweise wieder fast normal aufnehmen.
Ştefan Stoica, 02.09.2020, 08:07
Die am Montag von der Regierung verabschiedete Maßnahme war von den Chefs des Hotel- und Gaststättengewerbes lange erwartet worden. Ihrer Ansicht nach hätte eine Ausweitung der restriktiven Maßnahmen mit Sicherheit zu erheblichen Verlusten und in einigen Fällen sogar zum Konkurs ihrer Lokale geführt. Die neue Entspannungsmaßnahme könnte sowohl Restaurants und Cafés betreffen, die in verschiedenen Hotels geöffnet sind. Ausschlaggebend ist, dass an einem Ort die Inzidenzrate der über zwei Wochen gemeldeten Infektionen nicht mehr als 1,5 Fälle pro 1000 Einwohner beträgt. Die Akteure im Hotel- und Gaststättengewerbe müssen eine Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus einhalten, während die Kunden einem epidemiologischen Screening unterzogen werden. Clubs und Bars bleiben nach wie vor geschlossen.
Eine weitere mit Spannung erwartete Maßnahme ist die Wiederaufnahme kultureller Aktivitäten in geschlossenen Räumen. Die Entscheidung der Behörden, eine Lockerung der Beschränkungen für den Kultursektor wiederholt zu verschieben, hat zu Protesten aus den Reihen der rumänischen Künstler geführt. Sie protestierten mit der Begründung, dass das Publikum in den Kinos nicht stärker gefährdet sei als das Publikum in den von den Kirchen organisierten Gottesdiensten, sahen sich jedoch weiter zu Kurzarbeit gezwungen. Theater und Kinos werden daher in allen Orten, in denen die Inzidenzrate der Covid-19-Fälle nicht beunruhigend ist, wieder öffnen können, vorausgesetzt, die Kapazität wird auf 50% reduziert.
Innenminister Marcel Vela stellte am Montag klar: „Je nach der Anzahl der in zwei Wochen registrierten Infektionsfälle können die Ausschüsse für Notsituationen in den Landeskreisen beschließen, die Aktivitäten bestimmter Anbieter einzuschränken oder sogar auszusetzen, ebenso wie sie beschließen können, bestimmte Aktivitäten wieder aufzunehmen“.
Premierminister Ludovic Orban, hat seinerseits die Minister für Gesundheit, Wirtschaft und Kultur aufgeordert, mit den Verantwortlichen des Hotel- und Gaststättengewerbes bzw. des künstlerischen Bereichs über die Bedeutung der Einhaltung von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu diskutieren: „Nach der Verabschiedung des Regierungsbeschlusses und der Veröffentlichung im Amtsblatt müssen die Ministerien für Gesundheit bzw. Kultur eine gemeinsame Verordnung über die Gesundheitsschutzmaßnahmen erlassen, die nach Wiederaufnahme der kulturellen Aktivitäten zu beachten sind. Das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium müssen ihrerseits eine Verordnung über die gesundheitlichen Einschränkungen erlassen, die in allen Restaurants und Cafés umzusetzen sind“.
Darüber hinaus haben die Behörden beschlossen, die Zahl der Personen, die zu den verschiedenen privaten Veranstaltungen zugelassen sind, von 20 auf 50 für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und von 50 auf 100 für Veranstaltungen im Freien zu erhöhen.