Nationalbank: Risiken für die finanzielle Stabilität sind bedeutsam
Wie die Nationalbank mitteilte, sei die Wirtschaft Rumäniens stark gewachsen und das Leistungsbilanzdefizit bleibe ausgeglichen. Die Risiken für die finanzielle Stabilität bleiben dennoch bedeutsam, stellt die Nationalbank in ihrem jüngsten Bericht fest.
Mihai Pelin, 14.12.2016, 16:51
Die makroökonomische Entwicklung Rumäniens sei gut, die Risiken für die finanzielle Stabilität bleiben jedoch bedeutsam, stellt die Nationalbank Rumäniens in ihrem jüngsten Bericht fest. Unter diesen Bedingungen sei eine umsichtige Wirtschaftspolitik zu empfehlen, zeigt der Bericht zur finanziellen Stabilität, den der Vizegouverneur der Nationalbank Liviu Voinea vorstellte. Es bestehe die Gefahr einer schnellen und ernsthaften Beschädigung des Vertrauens der Investoren in die Wirtschaft der Entwicklungsländer.
Weitere Risiken seien die unsichere und unberechenbare finanzielle Situation des Bankenbereichs, die Unsicherheit in Bezug auf die Haushaltsbildung und die Zukunft der Europäischen Union. Dazu Liviu Voinea: “Die makroökonomische Situation Rumäniens ist derzeit günstig und die Risiken für die finanzielle Stabilität des Landes sind gesunken. Sie bleiben dennoch bedeutsam und unter diesen Bedingungen ist eine umsichtige Haltung des Ministers für makroökonomische Politik unentbehrlich. Darüber hinaus hat der Bankenbereich die Fähigkeit, ungünstige Entwicklungen richtig zu managen. Die Solvabilitätsrate lag zudem im September 2016 mit 19% auf einem hohen Niveau, die Wirtschaftlichkeit und die Zahlungsfähigkeit wurden verbessert.”
Laut der Nationalbank habe die Wirtschaft Rumäniens in der letzten Zeit eine der größten Wachstumsraten in der EU verzeichnet. Die dynamische Entwicklung der Wirtschaft sei nachhaltig, weil der im Zeitraum 2011-2016 verzeichnete Nachfrageüberschuss vom internen Angebot gedeckt worden sei, so Liviu Voinea. Das von der instabilen Gesetzgebung des Banken- und Finanzbereichs verursachte Risiko sei nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtes in Bezug auf das Privatinsolvenzgesetz deulich gesunken, sagte anschließend der Vizegouverneur der Nationalbank. Im Monat April galt der Gesetzentwurf über die Privatinsolvenz als ernsthaftes Risiko: “Laut dem Beschluss des Verfassungsgerichtes sollen die Verluste der Banken auf die kommenden Jahre richtig verteilt werden. Das Gesetz über die Privatinsolvenz und das Gesetz zur Umwechslung der Kredite in Schweizer Franken in Landeswährung werden individuell behandelt, deswegen werden sie aus Sicht der europäischen Regelungen zu den Provisionsverlusten keinen Verlust verursachen.”
Das Privatinsolvenzgesetz gilt für zahlungsunfähige natürliche Personen, die ihr Hypotheken- oder Immobiliendarlehen im Wert von höchstens 250.000 Euro nicht mehr zahlen können. Sie dürfen sowohl auf die Zahlung der Raten als auch auf das Eigentumsrecht völlig verzichten. Das Gesetz zur Umwechslung der Kredite in Schweizer Franken in Landeswährung erlaubt den Kreditnehmern, ihre Kredite in der Landeswährung zum Wechselkurs der Vertragsunterzeichnung zu zahlen.