Namen der Folterer des kommunistischen Regimes ans Licht gebracht
Fast 25 Jahren nach dem Sturz des Kommunismus in Rumänien, bringt das Bukarester Institut für Forschung der Kommunismusverbrechen die Namen der ehemaligen Folterer des Regimes ans Licht.
Florentin Căpitănescu, 19.09.2013, 14:58
“Ich versichere die Partei, die mich erzogen hat, dass ich den Kampf gegen die Feinde unseres Arbeiter-Volkes beharrlich weiter führen werde und sie mitleidlos bekämpfen werde”. Das war das Engagement eines der jungen Kommunisten in Rumänien, ein Engagement das er als Leiter eines der sogenannten Gefängnisse des Todes im Zeitraum 1945-1989 erfüllte. Ion Ficior führte das kommunistische Lager in einer isolierten Ortschaft im Donaudelta, Periprava.
Der 85 – jährige wird jetzt vom Institut für Forschung der Kommunismusverbrechen und Nationales Gedenken an das Rumänische Exil (IICCMER) wegen Völkermordes verurteilt und der Justiz übergeben. Laut dem Bukarester Institut habe Ficior zwischen 1958-1963 ein unterdrückendes, missbräuchliches, unmenschliches und willkürliches Regime gegen politische Häftlinge in Periprava eingeführt und ausgeübt.
Die häufigsten Methoden gingen vom dauerhaften und methodischen Ernährungs-und Schlafentzug bis zur unvorstellbaren Folter. 103 sogenannte Konterrevolutionäre” wie die Gegner des kommunistischen Regimes bezeichnet wurden, seien dem Missbrauch zu Opfer gefallen, so das Institut für Forschung der Kommunismusverbrechen. Ficior ist der zweite Folterer aus einer Liste mit 35 Namen, die das Institut jetzt ans Licht bringt.
Diese Folterer wie Ficior erfreuten sich dennoch nach dem Sturz des Kommunismus der sogenannten Luxusrenten (im Wert von rund 5.100 Lei, umgerechnet rund 1.200 Euro) die der rumänische Staat den Menschen gewährt, die eine lebenslange Tätigkeit im Dienst des Landes geleistet haben.
Nach dem Motto ”besser später als nie”, versucht die Bukarester Regierung jetzt, Entschädigungen für die Folteropfer gesetzgemäß festzusetzen. Das kommunistische Regime wurde in Rumänien erst 2006 offiziell verurteilt, 17 Jahren nach seinem Sturz. Daher haben die Folteropfer bislang keine Entschädigung vom rumänischen Staat bekommen. Die offizielle Verurteilung des Kommunismus hat indes keine wiedergutmachende Gesetze, wie das Lustrationsgesetz mit sich gebracht.
Ein solches Gesetz, das die Überprüfung von Staatsbeamten auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit den kommunistischen Sicherheits- und Geheimdiensten und die Entfernung der Belasteten sowie der politischen Nomenklatura aus dem öffentlichen Dienst garantieren soll, wurde nie verabschiedet. Zudem, wurde die sogennnate Akte der rumänischen Revolution, die die Veranstwortungsträger für die blutige Repression vor Gericht bringen sollte, noch nicht geschlossen. Unter solchen Umständen wird es klar dass das EU- und NATO-Mitglied Rumänien keinen Schlußstrich unter seine Vergangenheit gezogen hat.