Nach Urteil des Verfassungsgerichts: PSD-Chef Dragnea in Bedrängnis
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, den Schadenswert bei Amtsmissbrauch zu regeln – das ist das Fazit eines Urteils des rumänischen Verfassungsgerichts in einem aktuell brisanten Strafverfahren gegen PSD-Chef Liviu Dragnea und seine Ex-Ehefrau Bombonica.
Bogdan Matei, 07.06.2017, 17:45
Dragneas Ehefrau war zur mutmaßlichen Tatzeit Angestellte des Jugendamtes im Landeskreis Teleorman. Ihr Mann war Vorsitzender des Kreisrates und somit Chef der Verwaltung — also auch des nachgeordneten Jugendamtes. Aus dieser Position soll er sie überzeugt haben, zwei Frauen fiktiv in der Behörde einzustellen und ihnen den vollen Lohn auszuzahlen, obwohl diese eigentlich nur für die Sozialdemokratische Partei beschäftigt waren. Weil der Schaden auf unter 50 Tausend Euro berechnet wurde, legte der Verteidiger von Dragneas Ehefrau Verfassungsklage ein: Der Amtsmissbrauch sei unter diesen Umständen nicht strafrechtlich verfolgbar. Die Verfassungsrichter wiesen die Klage ab — es käme dem Parlament zu, den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs in seiner Schwere zu bemessen und einen Wert festzulegen.
Für den Chef der Sozialdemokraten ist das Urteil problematisch — er ist im Verfahren zwar nicht des Amtsmissbrauchs selbst, aber doch der Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt. Sollte er in diesem Verfahren schuldig gesprochen werden, müsste er auch die zweijährige Bewährungsstrafe absitzen, zu der er wegen Wahlbetrugs verurteilt wurde. Das wäre für Dragnea, der die politische Szene seit den Wahlen von 2016 beherrscht, faktisch das endgültige politische Aus.
Der Gesetzgeber steht nun unter Zugzwang. Viele Kommunal- und Kreispolitiker sind im Mittelpunkt von Ermittlungen der Antikorruptionsbehörde DNA, die meisten unter dem Verdacht auf Amtsmissbrauch.
Als die Regierung aber per Eilverordnung den Schadenswert von 200.000 Lei — umgerechnet etwa 44.000 Euro — als Minimalstandard für den Straftatbestand regeln wollte, kam es zu massiven Straßenprotesten.