Maßnahmen und Richtlinien zur Bekämpfung der Korruption
Eine mögliche Entkriminalisierung des Amtsmissbrauches bereitet der Chefstaatsanwältin der Antikorruptionsbehörde, Laura Codruta Kovesi, Sorgen.
Florentin Căpitănescu, 10.06.2016, 17:05
Durch die Sanierung der letzten Jahre im Verwaltungsjungel auf zentraler oder lokaler Ebene ist die Antikorruptionsbehörde zum Flaggschiff des rumänsichen Justizsystems geworden. Ständig in den Berichten der Europäischen Kommission gelobt, die weiterhin Rumänien im Justizbereich überwacht, und angewandt als Effektivitätsvorbild in anderen von Korruption befallenen Ländern, erfreut sich die DNA eines immer größeren Vertrauens der Öffentlichkeit.
Auch wenn sie es geschafft hat, einen anhaltenden Rhytmus der Eröffnung und Durchführung der Verfahren zu erhalten, hat es viele Situationen gegeben, in denen man ihr Hindernisse in den Weg gestellt hat, besonders durch die Versuche den Rechtsrahmen und deren Befungnisse einzuschränken. Das wiederholte die DNA-Chefstaatsanwältin Laura Codruta Kövesi, die ihre Besorgnis darüber nicht versteckt hat, dass der Amtsmissbrauch, gemeinsamer Nenner in vielen Strafakten, entkriminalisiert werden könnte.
Laut Kövesi tritt dieser Vorwurf in über 40% der untersuchten Fälle auf. Genauer gesagt, in 3.100 aus einem Gesamt von 7.200. Darüber hinaus würde die Entkriminalisierung des Amtsmissbrauches die Wiedergewinnung der entstandenen Schäden infolge dieser Straftaten, deren Gesamtwert sich allein letzes Jahr auf 600 Millionen belaufen hat, unmöglich machen. Es ist Geld, dass dem rumänischen Staat zurück erstattet werden muss. Wenn diese Straftat entkriminalisiert wird, wird dieses Geld nicht mehr wiedergewonnen werden können.
Die Chefstaatsanwältin sagte auch, dass die Analyse der Antikorruptionsstaatsanwälte zum Ergebnis geführt hat, dass der Amtsmissbrauch nicht entkriminalisiert werden darf, denn die Gesetgebung ist in diesem bereich deutlich und sogar vorhersehbar. Darüber hinaus war die Rechtssprechung in den letzen zehn Jahren diesbezüglich einheitlich. Es ist also kein Zufall, dass die Klagen zur Entkriminalisierung des Amtsmissbrauches, die beim Verfassungsgericht eingereicht wurden, von Personen gestellt wurden, die wegen dieser Straftat untersucht werden.
Dazu zählt die ehemalige Leiterin der Anstalt zur Ermittlung von Straftaten des Organisierten Verbrechens und des Terrorismus (DIICOT), Alina Bica, und ein ex-Vorsitzender des Kreisrates Constanţa (im Süd-Osten), Nicuşor Constantinescu. Unterdessen betonte am Donnerstag in Bukarest der Leiter der Internationalen Akademie gegen Korruption, Martin Kreutner, die Bedeutung der Verfolgung des Amtsmissbrauches. Er erinnerte daran, dass die geltende rumänische Gesetzgebung in diesem Bereich von internationalen Institutionen, wie die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption, anerkannt wird.