Vor mehr als einem Monat haben die rumänischen Behörden angekündigt, dass sie die Durchfuhr von ukrainischem Getreide weiterhin zulassen würden, aber auf einen Plan für die Exporte aus Kiew warteten. Zuvor hatte die Europäische Kommission beschlossen, eine Anordnung zum Importstopp für billiges ukrainisches Getreide nicht zu verlängern. Das Einfuhrverbot war seinerseits verhängt worden, nachdem die Seewege, über die die Ukraine ihre Produkte exportiert, unpassierbar geworden waren und große Mengen an Getreide nach Europa gelangten, wovon die hiesigen Landwirte betroffen waren.
Die Entscheidung Brüssels löste damals Proteste der Landwirte aus – auch in Rumänien. Sie veranlasste Polen, Ungarn und die Slowakei, einseitig zu beschließen, solche Importe weiterhin zu verbieten. Rumänien ging einen anderen Weg. De Regierung in Bukarest hat mit den Behörden in Kiew ein System vereinbart, das den Schutz der Landwirte sicherstellt die von den großen Mengen billigen ukrainischen Getreides betroffen sind, Einfuhren unter bestimmten Voraussetzungen aber immerhin noch möglich macht.
Getreideimporte aus der Ukraine werden so nur auf der Grundlage einer vom Landwirtschaftsministerium ausgestellten Vermarktungsvereinbarung und nur für Landwirte und Verarbeiter gestattet, die eindeutig nachweisen können, dass sie diese Mengen zur Auffüllung ihrer Lagerbestände benötigen, so Agrarminister Florin Barbu. „Dieser Mechanismus ist sehr einfach. Die rumänischen Landwirte und Verarbeiter, die ihre Bestände aufstocken wollen, reichen Unterlagen ein, die den Bedarf an Einfuhren belegen. Der Ausschuss für die Analyse der Anträge prüft den Antrag und schlägt vor, die Genehmigung für den Markt zu erteilen oder nicht. Die Nationale Behörde für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit (ANSVSA) stellt die Konformitätsbescheinigung für das einzuführende Erzeugnis auf der Grundlage einer Analyse der dem Importeur zur Verfügung gestellten Produktprobe aus. Das Ministerium stellt dem Landwirt oder Verarbeiter dann eine Vermarktungsgenehmigung für die gewünschte Menge aus. Vor der Verarbeitung oder Verfütterung wird das Erzeugnis erneut kontrolliert, um die Einhaltung der Qualitätsnormen zu bestätigen. Er könne nicht zulassen, dass Erzeugnisse auf den rumänischen Markt gelangen, die von Krankheiten oder Schädlingen befallen oder nicht zu 100 % für den Verzehr geeignet sind, sagte der Minister. Die Vermarktungsvereinbarung läuft aus, wenn die für die Einfuhr beantragte Menge erreicht ist. Dieser Mechanismus wurde sowohl mit unseren Landwirten als auch mit den ukrainischen Behörden vereinbart“, erklärte Florin Barbu.
Der Minister erwähnte auch, dass er nächste Woche mit seinem Amtskollegen aus der Republik Moldau zusammentreffen wird, mit dem er die Bestände und die für dortige Landwirte verfügbare Getreidemengen analysieren und sich gemeinsam auf ein neues praktisches Lizenzsystem für das Getreide aus dem Nachbarland einigen wird.