Landwirtschaft: Rumänien öffnet Grundstücksmarkt für Ausländer
Rumänien öffnet ab dem 1. Januar 2014 seinen Grundstücksmarkt für ausländische Staatsbürger. Ein von der Regierung gebilligter Gesetzentwurf soll EU-Bürgern erlauben, landwirtschaftliche Flächen in Rumänien zu erwerben.
Bogdan Matei, 21.11.2013, 14:18
Lange Zeit haben sich die Rumänen bei der Bewertung der eigenen Experten selbst geschmeichelt — es geht um Experten in der Landwirtschaft, einem Bereich, in dem Rumänien nach Frankreich das größte Potential aller europäischen Länder besitzt. Doch seit fast 25 Jahren ist dieser Sektor in Bedeutungslosigkeit versunken, weil er ungenügend verwertet wird.
Der Fall der kommunistischen Diktatur 1989 führte zur Auflösung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und zum Bankrott der landwirtschaftlichen Betriebe des Staates. Die Grundstücke wurden den ehemaligen Besitzern zurückerstattet, allerdings wurden sie für viele der neuen Eigentümer eher zur Last als zum Trumpf.
In den 50er Jahren wanderten viele Landwirte ins Gefängnis, weil sie sich geweigert hatten, ihren Boden an die LPGs abzutreten. In Dutzenden von Dörfern brachen Aufstände aus, die schließlich von den Truppen des sowjetisch inspirierten Regimes brutal unterdrückt wurden. Ab den 90er Jahren wurde der Boden in den inzwischen verlassenen und entvölkerten Gemeinden seinem Schicksal überlassen. Das landwirtschaftliche Potential leistete einen geringen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt des Landes.
Ob Tomaten oder Rindfleisch, die meisten in Rumänien konsümierten Lebensmittel werden importiert. Und in den letzten Jahren lähmte die Wirtschaftskrise den Immobilienmarkt, verfügbare Grundstücke fanden keine Käufer mehr. Auch wenn es für die Rumänen und ihren patriotischen Reflexen frustrierend klingen mag: eine Spritze von Kapital, Technologie und landwirtschaftlichem Know-How aus dem Ausland wäre eine Gelegenheit für die Erfrischung der nationalen Landwirtschaft.
Am Mittwoch billigte die Regierung ein Gesetz, das ausländische Staatsbürger zum Grundstückskauf in Rumänien berechtigt, und zwar als Privatperson und nicht wie bisher, über eine Firma. Jedoch gilt nach wie vor das Vorkaufsrecht für rumänische Staatsbürger. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, wird der Grundstücksmarkt ab kommendes Jahr liberalisiert.
Landwirtschaftsminister Daniel Constantin behauptet, dass die Maßnahme die Zusammenlegung von Ackerflächen, die Gründung nachhaltiger Landwirtschaftsbetriebe und die Lebensmittelsicherheit als Ziele hat.
Wir haben den Bedarf eines solchen Gesetzentwurfes verspürt. Dadurch sollen nicht etwa Einschränkungen eingeführt werden, sondern bestimmte Bedingungen für den Verkauf von Ackerflächen geschaffen werden. Das, weil wir uns der Bedeutung der landwirtschaftlichen Flächen für die Zukunft Rumäniens, für die Zukunft der Landwirtschaft, bewusst sind.” (Daniel Constantin)
Laut Gesetz wird ein Grundstücksbesitzer im Falle eines Kaufangebots eines ausländischen Staatsbürgers einen Antrag beim Bürgermeisteramt stellen müssen. Bürger mit Vorkaufsrecht müssen demnach benachrichtigt werden, bzw. das zum Verkauf angebotene Grundstück aufgelistet werden. Wenn sich innerhalb einer Frist von 30 Tagen kein Interessent meldet, kann das Grundstück an den ausländischen Staatsbürger veräußert werden.