Korruption: Gegen Ex-Verfassungsrichter Greblă wird ohne Freiheitsentzug ermittelt
Und falls sie nicht gestorben sind, dann ermitteln sie noch heute: die Staatsanwälte der Antikorruptionsbehörde DNA. Die aktuellsten Korruptionsfälle betreffen einen ehemaligen Verfassungsrichter und einen Abgeordneten mit Immunität.
Bogdan Matei, 12.03.2015, 17:05
Anfang des Jahres hatten die rumänischen Antikorruptions-Staatsanwälte noch alle Hände voll zu tun — täglich wurden hohe Amtsträger verhaftet. Im März scheint es hingegen relativ ruhig zuzugehen. In den Schlagzeilen steht derzeit der ehemalige Verfassungsrichter Toni Greblă. Das Oberste Gericht beschloss am Mittwoch, dass gegen Greblă ohne Freiheitsentzug ermittelt werden kann. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft mehrere Korruptionsdelikte vor, vergangenen Monat war er infolge der zahlreichen Anschuldigungen aus dem Amt zurückgetreten. Fortgesetzte Vorteilsgewährung, mit Amt und Mandat unvereinbare Handelstätigkeit, die Gründung einer kriminellen Vereinigung und die Fälschung von Zolldokumenten — diese sollen angeblich zu den Hobbies des Ex-Verfassungsrichters gezählt haben. Der polivalente und phantasievolle Greblă soll ferner versucht haben, trotz eines geltenden Embargos, landwirtschaftliche Produkte über die Türkei in die Russische Föderation zu exportieren. Und das ist nicht alles: Laut einer Zeugenaussage soll er aufgrund eines finanziellen Engpasses“ versucht haben, 50 Ziegen einer vorgegebenen edlen Rasse für 300 Euro pro Exemplar zu verkaufen.
Mit dieser erfolglosen Transaktion scheint die öffentliche Karriere eines der langlebigsten und, paradoxal, am meisten respektierten rumänischen Politiker beendet. Schon vor 25 Jahren, nach der Revolution von 1989, war er zum lokalen Parteichef der postkommunistischen Linken im Kreis Gorj ernannt worden. Greblă hatte anschließend zwei Amtszeiten als sozialdemokratischer Senator im Parlament und schließlich wurde er in das Amt des Verfassungsrichters eingeführt.
Der ebenso langlebige Politiker des Ungarnverbandes, der Abgeordnete László Borbély, darf hingegen seine parlamentarische Immunität seit 1990 behalten. Das Plenum der Abgeordnetenkammer lehnte am Mittwoch den Antrag der DNA über die Strafverfolgung des Genannten in einem seit vier Jahren anhaltenden Verfahren ab. Bei Borbély vermuten die Staatsanwälte Vorteilsgewährung und Bestechlichkeit, er wirft ihnen im Gegenzug Amtsmissbrauch vor. Jetzt nahmen die Abgeordneten mit ihrer Abstimmung den Kollegen in Schutz, was jenseits rechtlicher Details zu weiteren Spekulationen über eine mögliche Absprache führte. Die von der PSD dominierte Parlamentsmehrheit braucht die Unterstützung des oppositionellen Ungarnverbandes für das Überleben der Regierung. Erwartungsgemäß weisen die Sozialdemokraten ein derartiges Szenario von sich. Die Anführer der größten Oppositionspartei, der PNL, sagen ihrerseits, dass eine derartige Absprache für die Ablehnung des Antrags der Staatsanwälte unmöglich sei.
Medien in Bukarest ziehen aus der Affäre eine deutliche Schlussfolgerung: Das ohnehin schon unpopuläre Parlament schießt sich selbst ins Knie, da es erneut als Schutzschild für die korruptionsverdächtigten Mitglieder wahrgenommen werden wird. Das Votum im Plenum scheint umso merkwürdiger, da vor drei Wochen der Rechtsaussschuss der Abgeordnetenkammer sich für die Aufhebung der Immunität von Borbély ausgsprochen hatte.