Könnten die Parlamentswahlen verschoben werden?
Das Verfassungsgericht hat die Begründung des Beschlusses, der den Antrag des Präsidenten Klaus Iohannis und der Regierung auf Zurückweisung des Gesetzes zur Organisation von Parlamentswahlen ablehnt, veröffentlicht.
Corina Cristea, 15.10.2020, 15:15
Das Datum, an dem die Parlamentswahlen stattfinden werden, gibt den Politikern in Bukarest keine Ruhe. Während die Sozialdemokratische Partei (PSD), die nach den Wahlen vor vier Jahren die Mehrheit im Parlament hat, davon ausgeht, dass der Gesetzgeber das Datum festlegt, möchten die liberale Regierung und Präsident Klaus Iohannis, dass die Exekutive wie bisher darüber entscheidet. Ende Juli verabschiedete das Parlament das Gesetz zur Durchführung der Wahlen für den Senat und die Abgeordnetenkammer, nachdem das Mandat des im Jahr 2016 gewählten Parlaments abgelaufen war. Dieses überträgt der Legislative die Entscheidung über den Termin der Parlamentswahlen. Gegen dieses Gesetz reichten Präsident und Regierung eine Beschwerde an das Verfassungsgericht ein, während die Regierung gleichzeitig einen Beschluss verabschiedete, der die Parlamentswahlen auf den 6. Dezember festlegte. Ende September kam der Beschluss des Verfassungsgerichts. Es lehnte die Beschwerde des Staatsoberhauptes und der Exekutive ab und am Mittwoch veröffentlichte es auch die Begründung dazu.
Nach Ablauf des Mandats des Parlaments wird der Wahltermin aufgrund eines organischen Gesetztes und vor Ablauf des Mandats aufgrund eines ordentlichen Gesetzes festgelegt — begründete das Verfassungsgericht. Ferner heißt es, dass die Wirkung des Regierungsbeschlusses, durch den das Datum der Parlamentswahlen für den 6. Dezember festgelegt wird, nach Inkrafttreten des vom Parlament verabschiedeten Gesetzes, das der Überprüfung der Verfassung unterlag, automatisch aufhört. Das Verfassungsgericht stellt fest, dass sowohl der Text des fraglichen Gesetzes als auch der Zeitpunkt seiner Annahme Ausdruck des Grundsatzes der Rechtssicherheit sind, da er dem Verwaltungsorgan mit delegierter Befugnis zur Festlegung des Wahltermins — nämlich der Regierung — im Voraus bekannt macht, dass der Wahltermin aufgrund eines organischen Gesetzes festgelegt wird. Es wird die Situation vermieden, in der beide staatlichen Institutionen gleichzeitig das Datum der Wahlen festlegen, da die Exekutive im Voraus weiß, dass ihr diese Zuständigkeit entzogen wurde“, heißt es weiter in der Begründung.
Marcel Ciolacu, der Vorsitzende der Abgeordnetenkammer und gleichzeitig der Partei, die gegenwärtig die Mehrheit im Parlament hat, der PSD, kündigte in einer Fernsehsendung an, dass die Gesetzesvorlage zur Verschiebung der Parlamentswahlen vom 6. Dezember am kommenden Montag das parlamentarische Verfahren aufnimmt, dass der Beschluss des Verfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und umgesetzt werden muss und dass das Gesetz zur Organisation von Parlamentswahlen die Legislative bereits am Montag passieren kann. Die Vorlage des normativen Gesetzes wurde bereits von einem unabhängigen Kollegen eingereicht, und wir werden ihn in den Ausschüssen erörtern“, fügte dieser hinzu.
Die Parlamentswahlen könnten dennoch am 6. Dezember stattfinden, wenn Präsident Klaus Iohannis das vom Parlament verabschiedete Gesetz bis zum 24. Oktober zurückschickt und wenn der Gesetzgeber kein neues Gesetz verabschiedet, erklärt der frühere Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Augustin Zegrean. Wenn das Gesetz vor dem 6. Dezember in Kraft tritt, wird das Spiel zurückgesetzt. Ionel Dancă, der Leiter der Kanzlei des Premierministers, erklärte, dass der gesamte Kalender für die Organisation der Parlamentswahlen für den 6. Dezember in Kraft sei und die Exekutive über das weitere Vorgehen entscheiden werde.