Keine Grenze für Amtsmissbrauch
Die Abgeordnetenkammer in Bukarest hat über die Entwürfe zur Änderung der Straf- und Strafprozessordnung als Entscheidungsgremium abgestimmt.
Ştefan Stoica, 06.04.2023, 13:53
Die Änderung der Straf- und Strafprozessordnung ist ein Eckpfeiler des nationalen Konjunkturprogramms und eine Verpflichtung, die Rumänien im Gegenzug für die von der Europäischen Union zugesagten Gelder eingegangen ist.
Die Änderungen betrafen jüngst die Fälle von Missbrauch und Fahrlässigkeit im Amt. Der Gesetzesentwurf, der im Senat für einen Skandal sorgte, weil die Koalitionsparteien PSD — PNL — UDMR für einen Schwellenwert von 250.000 Lei (umgerechnet 50.000 €) stimmten, bis zu dem Amtsmissbrauch und Nachlässigkeit nicht als Straftat gelten, wurde von den Abgeordneten drastisch geändert, indem sie jegliche Wertgrenze aufhoben. Die Regierung hatte nach der vom Senat angenommenen und von Opposition und Presse verurteilten Fassung einen niedrigeren Schwellenwert von 9.000 Lei (umgerechnet 1.800 €) vorgeschlagen, ab dem die beiden Handlungen unter Strafe gestellt werden sollten. Aufgrund mehrerer Differenzen innerhalb der Koalition, die von den Oppositionsparteien prompt kritisiert wurden, wurde die Schwelle für Amtsmissbrauch schließlich aufgehoben. Ein Beamter, der eine in einem Gesetz vorgesehene Handlung nicht oder unter Verstoß gegen eine in einem solchen Gesetz enthaltene Bestimmung vornimmt und dadurch die Rechte oder berechtigten Interessen einer natürlichen oder juristischen Person verletzt, wird also mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 7 Jahren und einem Verbot der Ausübung eines öffentlichen Amtes bestraft. Der Schwellenwert für Fahrlässigkeit im Amt wurde abgeschafft, wobei die Strafe entweder eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 3 Jahren oder eine Geldstrafe sein kann. Das Fehlen einer gesetzlichen Wertgrenze könnte zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit führen. Es wurde bereits früher entschieden, dass eine Wertgrenze für die Strafbarkeit erforderlich ist, solange der durch die Tat verursachte Schaden berechnet wird.
Die Änderung der Strafprozessordnung könnte auch zu Kontroversen führen. Es wurde die Möglichkeit, Abhörmaßnahmen von Spezialdiensten als Beweismittel für mehrere Straftaten, darunter Steuerhinterziehung und Korruption, beibehalten. Obwohl der Ungarn-Verband Teil der Koalition ist, stimmte er nicht über diese Änderung ab. Der Parteivorsitzende Kelemen Hunor erklärte, dass Nachrichtendienste in einem Strafverfahren nichts zu suchen haben. Der Vorsitzende des Ungarn-Verbandes warnte, dass die Rolle des rumänischen Nachrichtendienstes im Strafprozess die Unabhängigkeit der Justiz infrage stellt. Damit würden wir 10 Jahre zurückgehen. Das Thema sollte ernsthaft im Parlament diskutiert werden. Seit Jahren werden die Dienste beschuldigt, in das politische Geschehen verwickelt zu sein und Akten zu erstellen und zu entfernen, die den einen oder anderen Politiker kompromittieren könnten. Und die Verwendung von Aufzeichnungen, die von den Diensten mit bestimmten Mitteln erlangt wurden, als Beweismittel in Korruptionsprozessen birgt die Gefahr, den Verdacht zu verstärken.