Kein Rechtsstaat, kein Geld von der EU
Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung verabschiedet, nach der die EU-Mitgliedsstaaten ohne europäische Mittel bleiben können, wenn sie die Rechtsstaatlichkeit gefährden.
Ştefan Stoica, 18.01.2019, 17:26
Mit großer Mehrheit stimmte der europäische Gesetzgeber dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zu, wonach ein Land der Union ohne europäische Gelder bleiben kann, wenn die dortigen Behörden die Rechtsstaatlichkeit gefährden. Eine solche Maßnahme wurde vor dem Hintergrund der autoritären Vorgehensweise der konservativen ungarischen und polnischen Regierung eindringlich verlangt. Doch auch die Regierung und die Mehrheit in Bukarest wurden zum Ziel scharfer Kritik der europäischen Institutionen und der Mehrheit der Europaabgeordneten – sie sehen Teile der Änderungen am Justiz- und Strafrecht als Abweichungen von der Rechtsstaatlichkeit. Auch die Versuche, einen Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaften durchzusetzen und das unverhältnismäßige Eingreifen der Polizei bei der großen Protestkundgebung gegen die Regierung im August gelten in Brüssel als umstritten.
Der Verordnungsvorschlag gilt für alle Mitgliedstaaten. Demnach soll die Europäische Kommission gemeinsam mit einem unabhängigen Expertengremium feststellen, ob ein Mitgliedstaat die Rechtsstaatlichkeit gefährdet, indem er ins Gerichtswesen interveniert oder Maßnahmen gegen Betrug und Korruption unterlässt. Die Kommission wird dann Strafmaßnahmen vorschlagen, je nach Schwere der Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit – vorstellbar sind entweder die Kürzung oder das Einfrieren von Zahlungen der Europäischen Union an diesen Mitgliedstaat. Die Entscheidung muss vom Parlament und vom Ministerrat genehmigt werden. Das betreffende Land ist verpflichtet, die Zahlungen an die Empfänger der europäischen Fonds aus seinem Staatshaushalt fortzusetzen, wenn das Geld der Union gesperrt ist.
Der rumänische Europaabgeordnete Marian-Jean Marinescu hat für den Vorschlag gestimmt, sagt jedoch, dass er verbessert werden muss: „Es ist schwer für eine Maßnahme zu stimmen, die Auswirkungen auf das eigene Land haben könnte. Gleichzeitig muss man sich jedoch an einige Grundsätze halten. Es ist offensichtlich, dass der Umgang mit europäischem Geld unbedingt alle Regeln einhalten muss, und wenn Schwächen in der Rechtsstaatlichkeit bestehen, kann dies natürlich auch Auswirkungen auf den Haushalt haben. Und deshalb denke ich, dass am Ende eine solche Regelung existieren muss, aber sie muss verbessert werden, also in der Form angepasst werden. Wie überall muss zwischen Strafe und Tat eine Verhältnismäßigkeit bestehen,“ sagt der Politiker.
Die ALDE-Abgeordnete Norica Nicolai lehnte den Vorschlag ab: „Bei der großen Mehrheit der neuen Mitglieder, aber auch bei Spanien, Portugal und Italien besteht die Befürchtung, dass sie aufgrund des Vorgehens ihrer Regierungen einer willkürlichen Maßnahme der Kommission unterworfen werden – also der Aussetzung von Zahlungen. Es ist inakzeptabel, einen normativen Akt aufzustellen, der keine objektiven Kriterien für die Wertschätzung auferlegt und einige Beamte der Europäischen Kommission damit beauftragt, die Situation eines Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit ohne Definition und ohne Kriterien zu prüfen,“ kritisierte Nicolai.
Der Weg bis zur Annahme ist kompliziert, die Vorschrift muss von den Staats- und Regierungschefs einstimmig angenommen werden. Der Vorschlag ist im Entwurf des europäischen Haushaltsplans für 2021-2027 enthalten.