Justizminister gibt Bewertungsergebnis der Chefstaatsanwälte bekannt
Der Generalstaatsanwalt Rumäniens und die Chefstaatsanwältin der Antikorruptionsbehörde sollen nicht aus ihren Ämtern entlassen werden. Nach der Bewertung ihrer Tätigkeit beschloss der Justizminister, dass eine Amtsentlassung nicht opportun sei.
Bogdan Matei, 30.03.2017, 17:10
Annulliert unter dem Druck der Straße, hat die berüchtigte Eilverordnung 13, wodurch die Bukarester Exekutive der Sozial-Demokratischen Partei und der Allianz der Europäischen Liberalen und Demokraten die Strafgesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung entspannen wollte, immer noch Auswirkungen. Das Verfassungsgericht hatte neulich beschlossen, dass die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft DNA ihre Befugnisse überschritten hat, als sie die Art und Weise untersucht hat, wie die besagte Verordnung erlassen wurde.
Angetrieben durch den Beschluss des Verfassungshofes entschied sein ehemaliges Mitglied und derzeitiger Justizminister Tudorel Toader, dass eine Tätigkeitsbewertung der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft und der DNA erforderlich sei. Ohne Einmischung und ohne Druck von außerhalb des Ministeriums, wollte Tudorel Toader bei seinem Versuch betonen, den Verdacht aus dem Weg zu räumen, dass die Bewertung von der Sozial-Demokratischen Partei politisch bestellt worden sei.
Nach einer Verfassungsrechtsvorlesung von fast einer Stunde, einem wahren Ausdauertest für die Journalisten, machte der Minister die erwartete Ankündigung: Nach Auswertung aller Verfassungsmäßigkeits-, Legalitäts- und Opportunitätsfaktoren war ich der Einschätzung, dass zu diesem Zeitpunkt die Einleitung des institutionellen Mechanismus zum Amtsentzug des Generalstaatsanwalts, bzw. der DNA-Chefstaatsanwältin nicht opportun sei.“
Trotzdem verpflichtet der Beschluss des Verfassungshofes, laut dem die Staatsanwälte keine Befugnisse hätten, die Regierungsakten zu prüfen, das Ministerium zu einigen Maßnahmen. Tudorel Toader: Was wir als opportun im Zuge der Ansprüche der Rechtsstaatlichkeit betrachten, ist die Einführung einer aufmerksamen Überwachung und einer Verpflichtung der Berichterstattung über die Tätigkeit, die die Staatsanwälte der Antikorruptionsbehörde, der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und des Terrorismus, sowie der Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofes durchführen. Diese Befugnis steht dem Justizminister zu und ich wiederhole, ich werde diese ausüben, ohne die Unabhängigkeit des Staatsanwaltes einen Fall zu lösen, zu beeinträchtigen.“
Aus der Position eines bekannten Befürworters der Anstrengungen der Staatsanwälte hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung, sagt Präsident Klaus Iohannis, dass er mit der Tätigkeit des Generalstaatsanwaltes und der DNA-Staatsanwältin zufrieden ist. Der Staatchef teilt die Meinung des Ministers bezüglich der vermeintlichen Abweichungen der DNA nicht. Dennoch beanstandet er auch nicht dessen Recht die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften zu überwachen.
Klaus Iohannis: Ich erwarte tatsächlich von dem Herrn Minister, die Generalstaatsanwaltschaft, den Generalstaatsanwalt, die DNA-Chefstaatsanwältin, den Chefstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und des Terrorismus zu unterstützen ihre Missionen besser zu erfüllen. Wenn das Justizministerium mit der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen einer treuen Kooperation zusammenarbeitet, dann kann das nur Gutes bedeuten. Somit wird die Lage anders als am Jahresanfang sein, als das Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft unterschiedliche Meinungen bezüglich der Eilverordnung 13 vertraten.“
Premierminister Sorin Grindeanu präzisierte in einer Mitteilung, er habe gefordert, ständig über die kontinuierliche Überwachung der Tätigkeit der Staatsanwälte informiert zu werden. Er versicherte, dass die Regierung in der Korruptionsbekämpfung fest engagiert sei.