Hexi Pharma-Affäre: Nachrichtendienst soll Bedarfsträger informiert haben
Im Skandal um die verdünnten Desinfektionsmittel wird derzeit gegen das Unternehmen Hexi Pharma strafrechtlich ermittelt. Die Firma soll die Krankheitsbekämpfung behindert und Produkte gefälscht haben. Die Stoffe sind offenbar seit Jahren in Umlauf.
Leyla Cheamil, 17.05.2016, 15:36
Ein Skandal erheblichen Ausmaßes zeigt erneut auf, wie anfällig das rumänische Gesundheitswesen ist. Journalisten hatten vor einiger Zeit bei ihren Ermittlungen festgestellt, dass das Unternehmen Hexi Pharma stark verdünnte Desinfektionsmittel verkaufte. Die Konzentration soll teilweise um bis zu zehn Mal geringer gewesen sein als vorgesehen. Ein schwerer Vorwurf, wenn man bedenkt, dass die Sterilzonen und die Instrumente in den OP-Sälen über Leben und Tod der Patienten entscheiden können.
Anschließende Kontrollen in Dutzenden von Krankenhäusern haben inzwischen die Schlussfolgerungen der journalistischen Recherche bestätigt. Die Schwere der Lage führte schließlich in mehreren Krankenhäusern zum OP-Verbot über einige Tage. Der Gesundheitsminister trat aus seinem Amt zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft leitete ein Strafverfolgungsverfahren gegen Hexi Pharma ein, der offizielle Vorwurf lautet auf Vereitelung der Krankheitsbekämpfung und Produktfälschung.
Staatspräsident Klaus Iohannis und Ministerpräsident Dacian Ciolos haben im Rahmen einer Beratungsrunde eine zügige Änderung des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen im Gesundheitswesen vereinbart. Damit soll eine effizientere Kontrolle der Produkte gewährleistet werden, die auf der Einkaufsliste von Krankenhäusern stehen. Die Standardisierung der Beschaffungen wird dazu führen, dass die Kliniken und Krankenhäuser über normkonforme Produkte verfügen, die das Leben der Patienten nicht gefährden, war in einer Mitteilung des Präsidialamtes zu lesen.
Wie lange die verdünnten Desinfektionsmittel in den Krankenhäusern in Umlauf waren müssen jetzt die Staatsanwälte ermitteln. Der Nachrichtendienst habe laut eigenen Angaben in den letzten fünf Jahren mehrere Vermerke zur schlechten Qualität der Desinfektionsmittel an die legalen Informationsempfänger geschickt. Das sind der Staatspräsident, der Ministerpräsident, die Präfekten und die Kreisräte. Der Parlamentsausschuss für die Kontrolle des Inlandsnachrichtendienstes soll in den kommenden Tagen einen Lagebericht zur Übersendung von Informationen an die Bedarfsträger in diesem Fall erhalten, erklärt der Ausschussvorsitzende Georgian Pop.
Welche Bedarfsträger haben Informationen erhalten und zu welchem Zeitpunkt? Das sind die Grundfragen der Kontrolle und es ist ein normales Unterfangen, das ist ein Thema öffentlichen Interesses. Das unerwünschte und negative Phänomen der Krankenhausinfektionen ist ein Nischenthema für den Inlands-Nachrichtendienst, denn letztlich ist das Recht auf Gesundheit in der Verfassung verankert – das Phänomen ist bekannt und die legalen Bedarfsträger wurden darüber informiert.“
Derweil hat der Landesverband der Richter den Obersten Richterrat aufgefordert, die Justizaufsichtsbehörde in Zusammenhang mit den Informationsvermerken des Nachrichtendienstes einzuschalten. Dabei soll ermittelt werden, wie die Staatsanwaltschaften landesweit die Informationen über die verdünnten Desinfektionsmittel verwendet haben. Denn die Auswertung und Nutzung der Informationen hätte laut Angaben des Richterverbandes tausenden Erkrankungen vorbeugen können.