Gesetzentwürfe zum Verfassungsverbot von Amnestie von Korruptiondelikten: verfassungswidrig erklärt
Am 26. Mai haben sich die Rumänen mit überwältigender Mehrheit für das Verbot von Amnestie und Begnadigung bei Korruptionsdelikten geäußert. Das Verfassungsgericht eklärte jedoch die entsprechenden Änderungen des Grundgesetzes für verfassungswidrig.
Ştefan Stoica, 19.07.2019, 16:08
Am 26. Mai haben die Rumänen bei einem Referendum mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt, dass korrupte Amtspersonen konsequent bestraft werden. Laut dem Referendum, soll die Regierung nicht mehr Justizgesetze zugunsten von Korruptionsverdächtigen ändern können. Bei der Volksabstimmung, die parallel zur Europawahl abgehalten wurde, äußerte sich die Mehrheit der Wahlberechtigten dafür, der Regierung das Recht zu verweigern, Eilverordnungen im Bereich der Justiz zu erlassen. Diesbezüglich zeigte sich die Mehrheit dafür, es anderen Institutionen außer dem Ombudsmann zu gestatten, die Verfassungsmäßigkeit solcher Notverordnungen anzufechten. Das Referendum war von Präsident Klaus Iohannis einberufen worden, der die so genannte Offensive der aus Sozial-Demokraten und der Allianz der Liberalen und Demokraten gebildeten Koalitionsregierung gegen die Justiz beenden wollte.
Nach dem Referendum haben politische Parteien sowohl an der Macht als auch in der Opposition Gesetze zur Änderung der Verfassung vorgelegt, die dem Wunsch des Volkes nachkommen sollten. Aber am Donnerstag hat das Verfassungsgericht diesen Versuchen, das Grundgesetz zu ändern, einen schweren Schlag versetzt. Obwohl das Gericht entschieden hatte, dass das Referendum zu diesem Thema verfassungsmäßig ist, stellte es nun fest, dass die Vorschläge zum Verbot von Amnestie und Begnadigung bei Korruptionsdelikten verfassungswidrig sind. Nach Ansicht des Gerichtshofs verstößt die Maßnahme gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz und würde eine Verletzung der Menschenwürde darstellen. Amnestie-Entscheidungen und kollektive oder individuelle Begnadigungen sollten in den Händen des Parlaments bzw. des Präsidenten des Landes bleiben. Ein dauerhaftes Verbot, Amnestie und Begnadigung für bestimmte Verbrechen zu gewähren, könne nicht eingeführt werden, so die Richter.
Andere Vorschläge, die in den Gesetzentwürfen der Macht und der Opposition enthalten sind, liegen hingegen innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen, so das Verfassunggericht. Dazu gehört eine Bestimmung, laut der Bürger, die wegen wissentlich und vorsätzlich begangener Straftaten rechtskräftig verurteilt werden, nicht an Parlaments-, Kommunal-, Präsidentschafts- und Europawahlen teilnehmen dürfen. Auch der übermäßige Rückgriff auf Eilverordnungen kann verhindert werden, indem solche Anordnungen auf Ersuchen des Präsidenten des Landes, des Obersten Gerichtshofs, von jeweils 50 Abgeordneten oder 25 Senatoren oder des Ombudsmanns einer Verfassungskontrolle unterzogen werden.
Die national-liberale Partei in der Opposition hält diese Urteile des Verfassungsgerichts für überraschend, da Millionen von Rumänen am 26. Mai für das Verbot von Amnestie und Begnadigung von Korruptionsdelikten gestimmt haben. Der liberale Parteichef Ludovic Orban riet der Regierungskoalition, die Entscheidung des Gerichts nicht politisch zu nutzen. Im Gegenteil, sagte der Vorsitzende der Allianz der Liberalen und Demokraten Călin Popescu Tăriceanu, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom Donnerstag den Schritt des Präsidenten, Amnestie und Begnadigung für Korruptionsdelikte rechtswidrig zu machen, zunichte macht.