Gesetz verpflichtet Hypermärkte, mehr rumänische Produkte zu verkaufen
Die rumänische Hypermärkte werden verpflichtet mindestens 51% einheimische Produkte auf einer sogenannten kurzen Versorgungskette“ zu verkaufen. So lautet zumindes ein Gesetzentwurf, über den in der Abgeordnetenkammer abgestimmt werden soll.
Mihai Pelin, 22.04.2016, 15:53
Der Gesetzentwurf, der die großen Hypermarktketten in Rumänien verpflichtet, mindestens 51% einheimische Produkte zu vermarkten, steht unter Debatte in der Bukarester Legislative. Neulich wurde die Unterlage von den parlamentarischen Fachausschüssen angenommen. Die Behörden und die Hersteller meinen, dass man so die eigene Wirtschaft, durch die Förderung von rumänischen Gütern antreiben könnte. Landwirtschaftsminister Achim Irimescu hat erklärt, dass das besagte Gesetz, sobald es in Kraft tritt, den Weg der kleinen Produzenten in die Hypermärkte eröffnen wird, die bisher keinen Zugang zu den Regalen hatten.
Achim Irimescu: Es hat Vorwürfe geben, man importiere zu viele Produkte aus anderen Staaten und viele rumänische, einige von sehr guter Qualität, würden es nicht in die Läden schaffen. Ich möchte mich nicht zugunsten von irgendjemanden äußern, aber es ist mit Sicherheit ein vertragliches Verhältnis aus dem alle Vorteile ziehen werden, einschließlich der Verbraucher, letztendlich. Was die rumänischen Produkte anbelangt, sicher, hoffe ich, dass der rumänische Verbraucher nachvollzieht, wie wichtig es ist, Produkte zu verbrauchen, die im Inland hergestellt werden.“
Der Vorsitzende des Verbandes Rumänischer Gemüseanbauer Vlad Gheorghe war der Meinung, dass das Gesetz sehr klare Verhältnise zwischen den lokalen Herstellern und den Vertretern großer Marktketten schaffen wird. Seiner Meinung nach, könnte man in der Saison sogar die ganze Menge, die für den Verkauf notwendig ist sichern, während außerhalb der Saison, der Prozentsatz von 51% rumänische Lebensmittel gewährleistet ist.
Vlad Gheorghe: Wir haben das rumänische Produkt in frischem Zustand skizziert und definiert — darum war dieses Gesetz so umkämpft. Was die Versorgung mit 51% anbelangt, garantiere ich Ihnen, dass wir in der Saison zu 100% rumänische Produkte liefern können. Jetzt haben wir die Zeit des Salats, der Radieschen, der grünen Zwiebel. Die Supermärkte haben bereits einige Dutzende Hersteller definiert und meinen, wir könnten den Bedarf nicht decken. Das ist falsch! Die Absicht dieses Gesetzes ist uns den Verbänden zu widmen, damit wir organisiert und geplant liefern können.“
Laut dem Entwurf werden die Händler — juristische Personen — verpflichtet sein, Eier, Fleisch, Obst, Gemüse, Bienenhonig, Molkereiprodukte und Brotwaren durch die sogenannte kurze Versorgungskette“ einzukaufen. Ausnahme bilden die Verkäufer, die einen Umsatz von bis zu 2 Millionen Euro erwirtschaften. Die kurze Versorgungskette“ betrifft eine beschränkte Zahl von Märkten, die an wirtschaftlichen Zusammenarbeits- und Entwicklungsprojekten auf lokaler und regionaler Ebene beteiligt sind. Außerdem schafft man engere Beziehungen zwischen Herstellern, Verarbeitern und Verkäufern. Wenn das Gesetz nächste Woche im Plenum der Abgeordnetenkammer verabschiedet und von Staatschef Klaus Iohannis promulgiert wird, dann tritt dieses im Herbst in Kraft.