Generalstaatsanwaltschaft und Nachrichtendienst hatten Geheimprotokoll
Bereits letzten Herbst hatte der Chef des parlamentarischen Ausschusses für Nachrichtendienstkontrolle, Claudiu Manda, von 65 geheimen Kooperationsvereinbarungen berichtet, die zwischen dem SRI und verschiedenen anderen Behörden in Kraft seien.
Roxana Vasile, 04.04.2018, 16:48
Am vorigen Freitag wurde das Abkommen zwischen dem Geheimdienst und der Generalstaatsanwaltschaft offengelegt. Das Dokument war 2009 von der damaligen Behördenleiterin Laura Codruţa Kövesi und dem Geheimdienstchef George Maior unterschrieben worden. Die Agenten des Dienstes halfen auf der Grundlage der Vereinbarungen den Ermittlern im Rahmen von gemeinsamen Teams.
Die Politik begrüßte die Offenlegung – das Papier zeige, dass es unnatürliche Absprachen gegeben hat, glaubt zum Beispiel Călin Popescu Tăriceanu, Chef des Senats und des Junior-Koalitionspartners ALDE: „Wir werden jetzt im Einzelnen prüfen, was diese anormalen Vereinbarungen enthalten, die den Nachrichtendiensten ermöglichten, kriminalpolizeilich Tätig zu werden. Diese Einmischung ist spezifisch für den Kommunismus und für die Regime, die die Unabhängigkeit der Justiz nicht einhielten.“
Die Opposition hielt sich von der Kritik am Dokument ab und lobte die Veröffentlichung der Vereinbarung zur Amtshilfe als normal für einen demokratischen Staat. Die Transparenz sei begrüßenswert, so zum Beispiel die Union Rettet Rumänien.
Seit geraumer Zeit sprechen viele Akteure, insbesondere von den regierenden PSD und ALDE, aber auch von der oppositionellen Partei des früheren Staatspräsidenten Basescu über einen sogenannten Parallelstaat – im Schatten solcher Geheimprotokolle hätten die Behörden WIllkür und Missbrauch gegen Politiker gelten lassen. Falsch, sagt Laura Codruţa Kövesi, die 2009 das Dokument unterschrieb und heute die wichtigste Ermittlungsbehörde gegen korrupte Amts- und Mandatsträger leitet. Die Protokolle seien auf der Grundlage von Verfassung und StPO unterschrieben worden: „Dadurch wurde nur ein einheitliches Verfahren eingeführt, damit alle nach den gleichen Regeln arbeiten. Das Gesetz wurde bis zu dem Zeitpunkt unförmig angewendet und man spürte das Bedürfnis nach einer Vereinheitlichung der Verfahren. Aus diesem Grund hat ja nicht nur die Generalstaatsanwaltschaft eine Vereinbarung mit dem Nachrichtendienst unterschrieben, sondern auch andere Behörden,“ so Kövesi.
Vor allem die Berufsverbände der Richter sind weniger erbaut von den ans Licht gelangten Zuständen – in ihrer Auffassung haben die Staatsanwälte durch die Akzeptierung der Vereinbarung ihre Unabhängigkeit an den Geheimdienst abgetreten. Die Verbände verlangen jetzt, alle Vereinbarungen vorzulegen, die seit 1990 und bis jetzt unterschrieben wurden.