Generalstaatsanwaltschaft ermittelt über die Organisierung des Wahlverfahrens im Ausland
Nach dem Wahlchaos im Ausland hat die Bukarester Generalstaatsanwaltschaft Strafermittlungen über die Organisierung der Präsidentschaftswahl eingeleitet.
Bogdan Matei, 21.11.2014, 17:17
Was auf den ersten Blick als Verwaltungsfehler anmutete, nämlich die Organisierung des Auslands-Wahlverfahrens für die Präsidentschaftswahl in Rumänien wurde im Laufe der Tage vom Medienskandal zum politischen Fehler und führte dann zu Strafermittlungen. Generalstaatsanwalt Tiberiu Niţu gab am Donnerstag bekannt, nach dem Wahlchaos im Ausland Ermittlungen wegen Wahlbehinderung“ eingeleitet zu haben — vorerst gehe seine Behörde in der Strafakte allerdings noch dem tatbezogenen Verdacht (in rem“) und keinem personenbezogenen nach. Niţu zufolge wurden bei der Generalstaatsanwaltschaft seit dem ersten Wahlgang zahllose Anzeigen“ erstattet, die meisten davon wegen Verstoß gegen das Wahlrecht“ bzw. Art. 385 des Strafgesetzbuches. Tausende Wahlberechtigte konnten bei den zwei Wahlgängen vom 2. und 16. November ihre Stimmen nicht abgeben. Gegen die aufgeregten Rumänen, die nicht wählen konnten, haben die Ordnungskräfte in Paris und Turin Tränengas eingesetzt.
Generalstaatsanwalt Tiberiu Niţu sagte, er habe Strafermittlungen über das Wahlverfahren im Ausland angeordnet, infolge der zahlreichen Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch und Wahlbehinderung gegen einige Minister und Regierungsvertreter, die nach Ansicht der Kläger für die Organisierung der Präsidentschaftswahl zuständig waren:
Die Generalstaatsanwaltschaft hat in dieser Angelegenheit Strafermittlungen eingeleitet, es wurden Informationen von anderen Behörden gefordert und die Ermittlungen laufen weiter. Sehr viele Strafanzeigen stammen bereits vom ersten Wahlgang am 2. November. Die Klagen richten sich gegen die Minister, die, nach Ansicht der Kiäger, für die Organisierung des Wahlverfahrens zuständig waren.”
Durch den Skandal über das Wahlverfahren im Ausland wurde Rumänien zum Land mit drei Außenministern innerhalb eines Monats. Neuer Außenminister wird der jetzige Botschafter Rumäniens bei der Europäischen Union, Mihnea Motoc. Die Probleme bei der Organisierung der Präsidentschaftswahl im Ausland führten zur Amtsniederlegung des Außenministers Titus Corlatean, eine Woche nach dem ersten Wahlgang, und dessen Nachfolgers, Teodor Melescanu, zwei Tage nach dem zweiten Wahlgang. Beite ex-Minister begründeten ihre Amtsniederlegung mit der fehlerhaften Gesetzgebung in diesem Bereich, die keine Aufstockung der Zahl der Wahllokale, keine Briefwahl und keine Internetwahl vorsieht. In einer merkwürdigen Polemik zwischen Behörden präzisierte das Zentrale Wahlbüro in seinen Communiques, dass es keine gesetzliche Hindernisse gegen die Aufstockung der Wahllokale gäbe. Erstmals stellte am Donnerstag auch die Vorsitzende des Obersten Gerichts, Livia Stanciu, klar, dass die Regierung von Rechts wegen durchaus die Möglichkeit gehabt hatte, die Zahl der Wahllokale per Eilverordnung aufzustocken. Als rumänische Staatsbürgerin plädierte Livia Stanciu für eine Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen in dieser Frage.
Die Politkommentatoren sind der Ansicht, dass die Probleme beim Wahlverfahren im Ausland einen enormen Impakt auf alle Rumänen hatten und zum bekannten Wahlergebnis führten. Für jeden Rumänen, der im Ausland bei der Ausübung seines Wahlrechts verhindert wurde, stimmten vier oder fünf Rumänen im Inland (Verwandte oder Freunde) gegen eine Regierung, die ihre Staatsbürger herabgewürdigt hatte.