Gehälter im Bildungswesen und in der Gesundheit werden angehoben
Das Verfassungsgericht hat beschlossen, dass das Gesetz zur Entlohnung der öffentlichen Bediensteten, das die Anhebung der Gehälter im Bildungs- und im Gesundheitswesen um 15% vorsieht, verfassungsgerecht ist.
Daniela Budu, 15.12.2016, 17:05
Das Verfassungsgericht hat beschlossen, dass das Gesetz zur Entlohnung der öffentlichen Bediensteten verfassungsgerecht ist. Somit lehnte der Verfassungshof die von der National-Liberalen Partei und von der Regierung eingereichten Beschwerden. Der Beschluss des Verfassungsgerichts ist endgültig und allgemein verpflichtend. Die Regierung und 65 liberale Abgeordnete hatten eine Verfassungsklage bezüglich des Gesetzes zur Entlohnung der öffentlichen Bediensteten eingereicht.
Das Plenum der Abgeordnetenkammer hat am 7. November die Dringlichkeitsverordnung mit den Änderungsanträgen der Fachausschüsse genehmigt. Diese sehen Lohnerhöhungen in der Bildung und in der Gesundheit um 15%. Premierminister Dacian Cioloş hatte am 8. November angekündigt, dass die Regierung das Gesetz, wodurch diese Anhebungen vorgenommen werden, beim Verfassungsgericht anficht.
Cioloş machte den Vorwurf, dass die Änderungen der Dringlichkeitsverordnung durch das Parlament anhand eines populistischen und wahlkampfbezogenen Ansatzes durchgeführt worden seien. Außerdem habe es keine solide Analyse und keine solide Debatte über die Entlohnungspolitik gegeben. Somit riskiert jegliche Regierung, die an die Macht kommen wird, ein Gesetz zur einheitlichen Entlohnung umzusetzen, das das Problem der Ungleichheiten im öffentlichen System lösen sollte.
Cioloş befand es außerdem für unmöglich, dass die Parlamentarier das Gesetz zur Steuer-und Haushaltsverantwortung nicht gekannt hätten. Laut besagtem Gesetz werden sechs Monate vor den Parlamentswahlen keine Rechtsnormen über Lohnerhöhungen verabschiedet. Der Premierminister präzisierte was dieses Gesetz besagt: Die öffentlichen Anstalten verabschieden keine derartigen Rechtsnormen mehr und das Parlament ist eine öffentliche Anstalt. Präsident Klaus Iohannis hat bereits beschlossen das Gesetz zur Entlohnung der öffentlichen Bediensteten, das die Anhebung der Gehälter im Bildungs- und im Gesundheitswesen um 15% vorsieht, zu promulgieren.
Der Führer der Sozial-Demokratischen Partei (PSD) Liviu Dragnea zeigte sich bereit, diese ab dem 1. Januar umzusetzen. Seine Partei gewann die Wahlen und hatte diese Lohnerhöhungen trotz des Widerstands der Regierung ins Leben gerufen. Er sagte, dass die PSD diese Erhöhungen bereits bei der Erarbeitung des Haushaltsentwurfs in der Wahlkampagne in Betracht gezogen haben. Sie hätten auch die Erhöhung des Mindestlohnes auf 1.450 lei (umgerechnet 300 Euro) auch ab dem 1. Januar 2017 in Kauf genommen.
Auch der ehemalige Leiter der Wahlkampagne der National-Liberalen Partei, Gheorghe Falcă, kommentierte die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde der Liberalen durch das Verfasssungsgericht. Er erklärte, er freue sich immer wenn die Gehälter in der Verwaltung steigen“. Er fügte allerdings hinzu, dass er auf ein Gestetz zur einheitlichen Entlohnung wartet, das die Ungleichheiten des Entlohnungssystems ausbügelt und eine konstante Lohnsteigerung für die Angestellten der öffentlichen zentralen und lokalen Verwaltung gleichzeitig mit dem Wirtschaftswachstum Rumäniens gewährleistet.
Unterdessen sagte der scheidende Arbeitsminister Dragoş Pîslaru, der sich den Maßnahmen widersetzt hat, gleich nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, dass die Ressourcen begrenzt seien“ und dass jemand die Kosten dafür tragen wird — seien es öffentliche Bedienstete oder wir alle.“