Forstgesetzentwurf ändert sich nicht
Rumänien verfügt derzeit über rund 700.000 Ha Waldfläche. Diese sollen dem Artikel 20 des neuen Forstgesetzes unterliegen. 420 Tausend Ha davon gehören Kleinbesitzern und sind am meisten der illegalen Abholzung ausgesetzt.
Corina Cristea, 21.05.2015, 14:07
Der Antrag des Präsidenten Klaus Johannis
zur Überarbeitung des Fortsgesetzes wurde in der unteren Kammer des bukarester
Parlaments abgewiesen. Die Abgeordneten verabschiedeten das kontroverse Gesetz
in der ursprünglichen Fassung. Vor zwei Monaten begründete der Staatschef den
Überarbeitungsantrag dadurch, dass die Eingriffe der Legilslative in den Inhalt
des besagten Gesetzes, die Tätigkeit der Gesellschaften willkürlich
einschränken würden. Dies würde einigen Unternehmern Vorteile verschaffen und
andere benachteiligen. Außerdem könnte es Auswirkungen auf den Wettbewerb haben
und die Verpflichtungen des rumänischen Staates in seiner Eigenschaft als
EU-Mitglied verletzen.
Die Einführung einer Höchstschwelle von 30%
für den Erwerb und für die Verarbeitung des Rohholzes aus dem nationalen
Forstbestand und das Vorzugsrecht für die Möbelhersteller beim Erwerb von
Roholz sollen die Grundsätze der Wirtschafts- und Vertragsfreiheit antasten,
die das wesentliche Fundament der Marktwirtschaft bilden, meint Präsident
Johannis. Unter der Begründung, dass man ihr nicht erlaubt hat,
Änderungsvorschläge einzureichen, schlug die liberale Opposition im Laufe der
Debatten im Plenum der Abgeordnetenkammer vor, das Forstgesetz zurück zum
Fachausschuss zu schicken.
Erfolglos aber, denn die regierenden
Sozial-Demokraten und der Ungarnverband unterstützen die ursprüngliche Fassung
des Entwurfs. Welche Begründungen hatten die Parteien, die immerhin behaupten,
dass sie sich der Abholzung widersetzen? Der Leiter der Abgeordneten der
National-Liberalen Partei, Ludovic Orban, verwies darauf, dass die Vorschriften
des besagten Artikels 20 die Sicherheit der Bürger gefährden würden:
Wir wollen Artikel 20 neu besprechen,
der es praktisch ermöglicht, die rumänischen Wälder zu zerhacken, ohne eine
Neubewaldung. Das gilt für jeden Waldbesitzer, nicht nur für diejenigen, die
heute unter 10 Ha besitzen, sondern für jeden Waldbesitzer, der seinen Wald
abholzen möchte. Der gibt fünf Ha seinem Bruder, fünf Ha seiner Frau, zehn Ha
wer weiß wem, seinem Neffen und kann somit ohne Neubewaldung abholzen.
Die ehemalige Ministerin für Wasser- und
Forstwirtschaft, die sozial-demokratische Abgeordnete Doina Pană sagt, dass das
Forstgesetz einen korrekten rechtlichen Rahmen bietet, der den einschlägigen
europäischen Regelungen entspricht und im Einklang mit der Verfassung ist:
Es ist nichts anderes als ein
verzweifelter Kampf gegen die Inkraftsetzung dieses Fortsgesetzes. Eigentlich
wollen sie die Abholzung vorantreiben! Jeder der etwas anderes sagt, als dass
dieses Forstgesetz promulgiert werden soll, verfolgt nicht das nationale
Interesse sondern ein parteiliches oder monetäres Interesse!
Der Staatschef kann
die Rechtsnorm dem Parlament nicht mehr erneut zurückschicken. Er kann diese
aber bei Verfassungsgericht anfechten. Anfang der Woche hatte Klaus Johannis
aber mitgeteilt, er habe nicht die Absicht diese Möglichkeit in Anspruch zu
nehmen.