Exekutive billigt neues Rentengesetz
Die rumänische Exekutive hat das neue Rentengesetz auf Vorschlag des Ministeriums für Arbeit und Sozialgerechtigkeit gebilligt.
Mihai Pelin, 11.10.2018, 17:15
Die Vorlage der neuen Rentengesetze wurde in Bukarest gebilligt und soll dem Parlament zugesandt werden. Das Standardalter und der Beitragszeitraum bleiben unverändert und alle Renten sollen neu berechnet werden. Dies kündigte Arbeitsministerin Lia Olguţa Vasilescu an. Sie präzisierte, dass es eine gestaffelte Anhebung des Rentenpunktes bis 2021 geben wird. Somit wird dieser im kommenden Jahr 1.265 Lei (270 Euro) betragen, 20201.775 Lei (380 Euro) und 1.875 Lei (400 Euro) 2021. Die Ministerin versicherte außerdem, dass nach der Umsetzung des neuen Gesetzes keine Renten sinken werden.
Lia Olguţa Vasilescu: In dem Gesetzentwurf wird angegeben, dass keine Rente, die sich bereits in Zahlung befindet, sinken wird. Falls man infolge der Neuberechnung feststellen wird, dass ein kleinerer Betrag resultieren würde, dann wird man den aktuellen Betrag beibehalten. Auch das Standardrentenalter und der Mindest- und Komplettbeitragszeitraum werden nicht geändert. Eine weitere Neuheit ist, dass die Frauen, die den Mindestbeitragszeitraum von 15 Jahren erüllt, drei Kinder zur Welt gebracht und großgezogen haben, eine Ermäßigung des Rentenalters um 6 Jahre erhalten.”
Zu den eingeführten Neuheiten zählen auch das Master- und Doktoratstudium als Beitragzeitraum, die zur Uni, zum Währdienst, zur Invaliditätsrente, Krankenurlaub, Mutterschaftsurlaub, bezahlten Arbeitslosigkeitszeit, Deportation, politischen Gefangenschaft, die im gültigen Gesetz vorgesehen sind, hinzukommen.
Der Entwurf sieht auch vier Rentenkategorien vor — für die Erreichung des Rentenalters, vorgezogene Rente, Invaliditätsrente und Nachfolgerrente. Einige wurden in ihrer Struktur geändert. Darüber hinaus wird der fakultative Versicherungsvertrag beibehalten. Es finden allerdings einige Änderungen statt. Folglich, wenn im aktuellen Gesetz nur fünf Jahre rückwirkend nachgezahlt werden können, kann die Person in Zukunft andere Zeitspannen wählen, die insgesamt fünf Jahre betragen. Die Personen, die ein Dienstalter von mindestens 15 Jahren haben, erhalten 45% des Mindestbruttolohnes auf Landesebene. Dazu kommt 1% für jedes weitere Jahr. Alle Lohnrechte für die man Beiträge gezahlt hat, werden bewertet: Zuschläge, Mitarbeitsverträge, das 13. Gehalt, Überstunden, Prämien, Preise und weitere Boni. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf die Entbürokratisierung und den Online-Zugang zu den Informationen über die eigenen Beiträge vor.