Europawahl: Hunderte Millionen europäische Bürger an den Urnen erwartet
Zwischen dem 23. und 26. Mai wählen die Bürger der EU ein neues Parlament.
Ştefan Stoica, 20.05.2019, 15:59
Mit 751 gewählten Vertretern ist das Europäische Parlament eine der größten gesetzgebenden Versammlungen der Welt. Ihr Hauptzweck ist Gesetze zu verabschieden, die in allen Ländern der Union gelten, nachdem sie von jedem einzelnen nationalen Parlament ratifiziert wurden. Das Europäische Parlament stellt zusammen mit der Europäischen Kommission den Haushalt der EU auf. Gleichzeitig ist es Sache des europäischen Gesetzgebers, nach einem komplizieren Verfahren den Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen und die Liste der Kommissare zu verabschieden. Die erste Wahl für das Europäische Parlament fand vor vier Jahrzehnten statt. Seitdem sind die Befugnisse der Institution stetig gewachsen.
In diesem Jahr sind die Wahlen vom Brexit und den sich daraus ergebenden Unsicherheiten, den Diskussionen über die Zukunft Europas und der strategischen Agenda 2019–2024 geprägt. Die Wahlen finden in allen 28 Mitgliedstaaten, einschließlich des Vereinigten Königreichs statt. Die ersten, die an den Wahlen teilnehmen, werden am 23. Mai die Niederländer und die Briten sein. Einen Tag später, am 24. Mai, eröffnen die Wahllokale in Irland und der Tschechischen Republik. Am 25. Mai werden Wähler aus Litauen, Malta und der Slowakei erwartet, und am 26. Mai stimmen die Bürger der anderen 21 EU-Mitgliedstaaten, die Rumänen miteinbezogen, ab.
In Rumänien beträgt das Mindestalter der Kandidaten 23 Jahre. Drei unabhängige Kandidaten und 13 Parteien und Bündnisse bewerben sich für die 33 Mandate des Europäischen Parlaments. Den Kandidaten bleiben noch einige Tage Zeit, um ihre Programme und Projekte vorzustellen. Der Wahlkampf begann am 27. April und endet am Samstagmorgen. Es gibt 18.730 Wahllokale im Rumänien und 441 im Ausland. An die Wahllokale im Ausland werden insgesamt 4,5 Millionen Stimmzettel verschickt. Es ist die größte Zahl, die bisher bei einer Abstimmung an Wahllokale im Ausland verteilt wurde.
Wahlberechtigt sind alle rumänischen Staatsbürger, die einschließlich am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen bei der Wahl einen gültigen Personalausweis vorweisen. Diejenigen, die in einem anderen EU-Land leben, haben das Recht, entweder für rumänische Kandidaten, in den Wahllokalen in Botschaften oder Konsulaten oder für Kandidaten, die in dem Land, in den sie ihren Wohnsitz haben, aufgestellt sind zu stimmen. Die diesjährigen Europawahlen sind in Rumänien auch an eine Volksbefragung gekoppelt. Am selben Tag werden die Rumänien auch aufgefordert, in einem von Präsidenten Klaus Iohannis einberufenen nationalen Referendum zu den Themen Justiz und Korruption ihre Stimmen abzugeben.
Die Rumänen sind aufgerufen zu entscheiden, ob Amnestie und Begnadigung für Korruptionsdelikte verboten wird und ob der Regierung untersagt wird Notverordnungen die Verbrechen, Bestrafungen und gerichtliche Organisation betreffen zu erlassen und das Recht, Beschwerden direkt an das Verfassungsgericht zu richten, ausgeweitet wird. Das Referendum hat nur beratenden Charakter.