Europäischer Arbeitsmarkt ab 2014 liberalisiert
Der EU-Beitrittsvertrag Rumäniens und Bulgariens zum 1. Januar 2007 sieht vor, dass der Arbeitsmarktzugang für Staatsangehörige beider Staaten für eine Übergangsfrist von längstens sieben Jahren beschränkt werden kann.
Valentin Țigău, 10.09.2013, 14:39
Neun alte Mitgliedtstaaten haben davon Gebrauch gemacht und die Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren ausgesetzt. Am 1. Januar 2014 werden aber die letzten Schranken der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem EU-Markt endgültig fallen.
Während für Sofia und Bukarest diese Maßnahme als grundsätzliches Recht der EU-Zugehörigkeit gilt, gibt es nicht wenige europäische Staaten, die eine massive Zuwanderung aus beiden osteuropäischen Staaten befürchten. Neben Großbritannien, gibt es auch in den Niederlanden in letzter Zeit zahlreiche Stimmmen, die sich für eine Vertagung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänische und bulgarische Bürger äußern.
Die rumänische Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu wurde am Montag in Den Haag zu Gesprächen zu dem besagten Thema mit ihrem niederländischen Gegenüber Lodewijk Asscher eingeladen. Am Ende der Gespräche erklärten Mariana Câmpeanu und Lodewijk Asscher, Rumänien und die Niederlande werden zusammen Lösungen finden, damit die Öffnung des niederländischen Arbeitsmarktes für rumänische Bürger keine Probleme verursachen wird.
In den Niederlanden erklärten bereits viele politische Verantwortungsträger, die Rumänen und Bulgaren seien ab 1. Januar 2014 auf dem niederländischen Arbeitsmarkt willkommen, es gibt hingegen aber nicht wenige niederländische Bürger, die daher um ihre Arbeitsplätze bangen. Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu:
Wahrscheinlich denken jetzt die Niederländer, dass die rumänischen Gastarbeiter niedrigere Löhne akzeptieren werden und daher werden sie ihre Arbeitsplätze zugunsten der Rumänen verlieren. Das Problem besteht aber nicht darin. Das Problem ist, dass es solche Arbeitgeber gibt, die gegen das Gesetz verstoßen. Dagegen müssen wir uns künftig einsetzen. Selbst wenn ein rumänischer oder ein bulgarischer Gastarbeiter daran gehindert wird, einen Arbeitsplatz in den Niederlanden zu finden, könnte hingegen ein Kroate, ein Deutscher oder ein Franzose dieselben Arbeitsbedingungen annehmen. Wollen die Niederländer ihre Arbeitsplätze verteidigen, dann sollten sie zuerst verstehen, dass jeder Gastarbeiter in ihrem Land dieselben Rechte genießen muss.“
Mariana Câmpeanu und Lodewijk Asscher erklärten zum Abschluss der Gespräche, es sei äußerst wichtig, dass die Maßnahmen zum Schutz des Arbeitsrechtes nicht mehr unter dem Zeichen des Misstrauens, sondern des Kampfes gegen Ausbeutung der Arbeitnehmer, der Vergütung unter Mindestlohngrenze oder der Arbeitszeiten über der gesetzlichen Höchstgrenze stehen. Indem sie die internen Regelungen streng beachten, verpflichten sich die Niederlande ebenfalls, internationale Abkommen zu beachten. Eines davon ist das Europäische Abkommen, das die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem europäischen Markt regelt.