EU will Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping schützen
Das EU-Parlament will die EU-Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer reformieren, zeigt sich aber bereit für Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Erste Gespräche sind für November geplant.
Roxana Vasile, 27.10.2017, 16:41
Am Montag haben sich die EU-Arbeitsminister auf die Reformierung der EU-Entsenderichtlinie geeinigt. Erste Gespräche zwischen dem EU-Parlament und Vertretern der Mitgliedstaaten werden für November geplant. Die Reformierung der EU-Entsenderichtlinie zielt darauf ab, die Arbeitnehmer in Europa besser vor Lohn-und Sozialdumping zu schützen und einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Wir bewegen uns in die richtige Richtung, der Teufel steckt aber im Detail”, wie es aus EU-Parlementskreisen verlautete. Die Richtlinie gilt für Mitarbeiter, die von ihren Firmen ins EU-Ausland entsandt werden. 2015 gab es rund 2 Millionen entsendete Mitarbeiter, die meisten Beschäftigten arbeiten im Baubereich, Bildung, Gesundheitswesen sowie im Sozialbereich und Dienstleistungssektor.
Laut der im Jahr 1996 verabschiedeten Richtlinie, kann eine Firma ihre Mitarbeiter ins Ausland mit begrenzter Zeit entsenden und dort, genau wie im Herkunftsland der Arbeitnehmer, ihre Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ziel der Reformierung der EU-Entsenderichtlinie ist der Schutz der europäischen Arbeitnehmer vor Lohn-und Sozialdumping. Wie sich am Montag die EU-Arbeitsminister geeinigt haben, sollen Entsendungen in Zukunft im Durchschnitt nicht länger als zwölf Monate gelten, in Ausnahmefällen 18 Monaten. Der Transportsektor bleibt erst einmal von den neuen Regelungen ausgenommen. Polen, Ungarn, Lettland und Litauen stimmten dagegen, Irland und Kroatien haben sich der Stimme enthalten. Rumänien zeigte für die neuen Regelungen.
Es gibt beachtliche Unterschiede zwischen der Vergütung einer Arbeitsstunde in West-und Osteuropa. Diese Unterschiede sorgen schon seit längerem für Streit darüber, welche Standars sollen bei entsendeten Mitarbeitern gelten. Für viele war es schon lange zu erwarten, dass die Regelungen verschärft werden, da diese Beschäftigten häufig ausgebeutet werden: sie kriegen den in ihren Herkunftsländern geltenden Mindestlohn, die meisten verdienen also laut EU-Kommission oft nicht einmal halb so viel wie ihre einheimischen Kollegen, zudem werden überlange Arbeitszeiten verlangt aber nicht bezahlt.
Andere Stimmen behaupten, dass aus diesen Verhandlungen Rumänien als Verlierer hervorgehen wird. Bukarest hätte sich für die neuen Regelungen gezeigt, weil es bei Verhandlungen mit dem französischen Staatschef Emmanuel Macron nachgab. Macron suchte in den osteuropäischen Staaten Verbündete im Kampf gegen das Lohndumping. Durch die billige Arbeitskraft aus Ost-Europa gehen den Franzosen in ihrem Heimatland viele Arbeitsplätze verloren. Viele westeuropäische Staats-und Regierungschefs fordern allerdings für diegleiche Arbeit, am gleichen Ort, gleiche Löhne.