EU stellt 400 Mio. EUR für die von der Dürre betroffenen rumänischen Landwirte bereit
Die EU hat eine Hilfe in Höhe von zwei Milliarden Lei für die von der schweren Dürre in diesem Jahr betroffenen rumänischen Landwirte genehmigt.
Mihai Pelin, 25.10.2024, 15:21
Die Europäische Kommission hat eine staatliche Beihilferegelung für die von der Dürre betroffenen rumänischen Landwirte genehmigt. Die Mittel in Höhe von insgesamt 400 Mio. EUR werden für Verluste zwischen September 2023 und August 2024 gewährt. Nach einer Analyse kam die Brüsseler Exekutive zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig und angemessen ist, um die rumänischen Landwirte für die Verluste zu entschädigen, die sie aufgrund der Dürre erlitten haben. Darüber hinaus hat die Kommission festgestellt, dass die Regelung verhältnismäßig ist, da sie sich auf das erforderliche Minimum beschränkt und nur geringe Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat.
Auf dieser Grundlage hat die Kommission die rumänische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sie ist für Landwirte bestimmt, die bei einer oder mehreren der neununddreißig von der Kommission ausgewählten Kulturpflanzenarten Verluste erlitten haben. Dabei handelt es sich beispielsweise um Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder Raps, Erbsen, Sonnenblumen oder Mais – Kulturen, die nach dem Herbst 2023 von einer schweren Dürre betroffen waren. Um für diese Art von Beihilfe in Frage zu kommen, müssen die Landwirte nachweisen, dass sie mehr als dreißig Prozent ihrer Ernte verloren haben, und die finanzielle Unterstützung wird durch direkte Zuschüsse gewährt. Der Höchstbetrag der Beihilfe beläuft sich auf 200 € pro Hektar bei 100 % Verlust, und die Zahlungen werden bis zum 31. Dezember geleistet. In Rumänien haben die Behörden die Landwirte bereits darüber informiert, dass sie ihre Anträge und Schadensberichte bis zum 29. Oktober einreichen können.
Darüber hinaus, haben die Behörden in Bukarest vor zwei Wochen beschlossen, dass von der Dürre betroffene Landwirte, die Kredit- oder Pachtverträge abgeschlossen haben, bis zum 1. August 2025 die Aussetzung von Schulden und Ratenzahlungen an Banken beantragen können, wenn sie zwei kumulative Bedingungen erfüllen. Wer die Aussetzung beantragt, muss einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Grad der Katastrophe mindestens 50 Prozent betrug und dass die vom Kreditgeber verlangten Zinsen höher als 2,5 Prozent + ROBOR für Kredite in Lei und 2 Prozent + EURIBOR für Kredite in Fremdwährung sind. Darüber hinaus können die Landwirte zur Begleichung ihrer ausstehenden Schulden Kredite aufnehmen, die vom Staat zu günstigen Bedingungen vollständig garantiert werden.
Die Situation ist kritisch. Laut der Regierung in Bukarest, allein in diesem Jahr seien rund zwei Millionen Hektar von der Dürre betroffen worden. Die Exekutive erwägt eine finanzielle Entschädigung für die Besitzer. Aber auch die Landwirte, die ihre Ernte einfahren konnten, werden Einbußen hinnehmen müssen, denn einige Maispartien können wegen dürrebedingter Krankheiten nicht exportiert werden. Berechnungen zeigen auch, dass Rumänien jedes Jahr tausend Hektar Ackerland durch Wüstenbildung verliert. Das Umweltministerium befürchtet eine totale Wüstenbildung im Süden des Landes in den nächsten 50 Jahren.