EU-Staaten einigen sich auf neue Bestimmungen zum Datenschutz
Die EU hat sich auf eine Änderung der Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten geeinigt. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das einen freien und fairen Wahlprozess bei der EU-Parlamentswahl gewährleisten soll.
Daniela Budu, 17.01.2019, 17:53
Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben im Hinblick auf die bevorstehenden EU-Parlamentswahlen im Mai eine vorläufige Vereinbarung zum Datenschutz getroffen. Laut den neuen Bestimmungen sollen politische Parteien, die missbräuchlich personenbezogene Daten verwenden, um Wähler zu beeinflussen, mit einer Geldstrafe belegt werden. Somit zielt das EU-Paralemnt darauf ab, den Wahlprozess vor Online-Desinformationskampagnen zu schützen, die auf der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten der Wähler beruhen. Einige Monate vor der Europawahl haben sich die EU-Staaten auf eine Änderung des besagten Gesetzes geeinigt, die die Einführung von finanziellen Sanktionen für Parteien oder europäische politische Stiftungen vorsieht, die absichtlich gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, um das Wahlergebnis zu beeinflussen.
Die Sanktionen würden 5% des Jahresbudgets der jeweiligen politischen Partei oder Stiftung ausmachen. Wer gegen die Regeln verstoßt darf in dem Jahr, in dem er bestraft wird, keine Mittel aus dem Gesamthaushalt der EU beantragen. Der Text muss in den folgenden Wochen vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat formell gebilligt werden, damit er für die Europawahl im Mai in Kraft treten kann. Der rumänische Minister für europäische Angelegenheiten, George Ciamba, hat den Abschluss dieses Dossiers begrüßt, das erste unter dem rumänischen EU-Ratsvorsitz. George Ciamba: Es handelt sich um eine Änderung der Verordnung über die Finanzierung politischer Parteien und Stiftungen, die sich tatsächlich mit dem Schutz personenbezogener Daten befasst und besagt, dass eine politische Partei einen Betreiber nicht auffordern kann, Informationen bereitzustellen oder sich an einer bestimmten Art von Aktion zu beteiligen. Dies kann dazu führen, dass ungeschützte Informationen verwendet werden. Politische Parteien und Stiftungen haben die Dienste eines bestimmten Unternehmens in Anspruch genommen und diese Richtlinie enthält einige Verpflichtungen, beispielsweise die Benachrichtigung der für den Datenschutz und die Wahlbehörde zuständigen Behörden im Fall solcher Verstöße. “
Die Vereinbarung ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets der Europäischen Kommission, das einen freien und fairen Wahlprozess gewährleisten soll. Dazu gehören auch eine erhöhte Transparenz der Online-Werbematerialien mit politischem Charakter, Schutz vor Cyberbetrug und die Bekämpfung von Desinformationskampagnen. Nach Angaben der Kommission sollten die nationalen Behörden, politischen Parteien und Medien auch Maßnahmen ergreifen, um ihre Informationssysteme und Netzwerke vor Cyberbedrohungen zu schützen.