EU leitet Disziplinarverfahren gegen Rumänien ein
Rumänien zählt zu den 16 EU-Staaten, in denen die Europäische Kommission Wirtschaftsungleichgewichte erkannt hat.
România Internațional, 26.02.2015, 13:00
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch beschlossen, das Diziplinarverfahren wegen Wirtschaftsungleichgewichte gegen Rumänien und Portugal einzuleiten. Diese sind zwei der 16 EU-Länder, die im November 2014 mit wirtschaftlichen Ungleichgewichten befunden wurden. Der zuständige europäische Kommissar für Wirschafts- und Währungsfragen, Pierre Moscovici, erklärte, ein Grund für die Einschließung Rumäniens in diese Liste sei der Beschluss der Bukarester Behörden, ab 2015 auf das externe Finanzunterstützungsprogramm zu verzichten.
Laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission verzeichnet Rumänien makrowirtschaftliche Abweichungen, die Überwachung benötigen und für welche Maßnahmen getroffen werden. Während der drei hintereinanderfolgenden Programme mit der EU und dem IWF wurden die externen und internen Abweichungen beträchtlich gemindert. Dennoch erfordern die Risiken infolge der deutlich negativen Entwicklung der ausländischen Investitionen und der mittelfristig niedrigen Exportfähigkeit Aufmerksamkeit. Darüber hinaus, auch wenn die Stabilität des Finanzbereichs beibehalten wurde, bleiben externe und interne Schwächen des Bankensektors erhalten.
Das Disziplinarverfahren wegen markowirtschaftlicher Ungleichgewichte wurde im Falle von insgesamt 16 Ländern in unterschiedlichen Phasen eingeleitet. Rumänien wurde in die zweite Phase von sechs eingeordnet. Die am meisten schwerwiegende Phase ist Das Verfahren wegen exzessiven Ungleichgewichts“. Im selben Boot mit Rumänien stecken Belgien, die Niederlande, Finnland, Schweden und Großbritannien. In der dritten Phase der Länder, die makrowirtschaftliche Ungleichgewichte verzeichnen und entscheidende politische Maßnahmen treffen müssen, ist der Wirtschaftsantrieb Europas, Deutschland, eine Stufe höher, gemeinsam mit Ungarn. Spanien, Irland und Slowenien (auf einer Abwärtstendenz) wurden in die vierte Phase eingeordnet. In einer schwierigen Lage befindet sich Frankreich, das die fünfte und zugleich vorletzte Phase erreicht hat. Die EU-Kommission hat dem Land eine neue Frist gesetzt, bis 2017 das Problem des beträchtlich großen Haushaltsdefizits zu lösen. Hier befindet sich auch Bulgarien, das seit letztes Jahr gestiegen ist.
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten empfohlen, die Wirtschaftsreformen zu intensivieren und öffentlichen Finanzen unter Beobachtung zu halten. Die Kommission wird ihre Empfehlungen dem Europäischen Rat vortragen. Eine Bertaung über diese soll beim Finanzministertreffen (ECOFIN) im März erfolgen. Bis Mitte April wird erwartet, dass die Mitgliedsstaaten ihre neuen nationalen Reformprogramme und die Stabilitäts- und Konvergenzpläne vorstellen. Anhand dieser wird die EU-Kommission neue länderspezifische Empfehlungen machen.