EU-Kommission veröffentlicht Bericht über Rechtsstaatlichkeit
Die Europäische Kommission hat in Brüssel ihren ersten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union veröffentlicht.
Corina Cristea, 01.10.2020, 13:17
Mehrere Änderungen der Justizgesetze von 2018 und 2019 geben weiterhin Anlass zu Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz, so das Kapitel über Rumänien im ersten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU, der von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde. Das Dokument bewertet vier Hauptthemen, die für die Rechtsstaatlichkeit äußerst wichtig sind – nationale Justizsysteme, Korruptionsbekämpfungsrahmen, Pluralismus und Medienfreiheit sowie andere institutionelle Fragen im Zusammenhang mit Kontroll- und Gleichgewichtssystemen.
Im April letzten Jahres wurde eine Reihe von Änderungen des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Sondergesetzes über Korruption vom Bukarester Parlament als dringliche Angelegenheit verabschiedet, stieß jedoch auf breite Kritik und wurde schließlich im Juli 2019 für verfassungswidrig erklärt. Die Aufgabe, die Gesetzbücher mit den Beschlüssen des Verfassungsgerichts in Einklang zu bringen, steht noch aus, so dass die Rechtsunsicherheit und das Risiko, das sich hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Korruptionsbekämpfung abzeichnet, weiterhin bestehen, stellt das Dokument fest.
Der Bericht stellt fest, dass Rumänien über einen nationalen strategischen Rahmen zur Korruptionsbekämpfung verfügt, der auf einer breiten Beteiligung institutioneller Akteure beruht und die freiwillige Beteiligung eines großen Teils der öffentlichen Verwaltung, staatlicher Unternehmen, Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Zivilgesellschaft gewährleistet. Obwohl die Verfassung vorsieht, dass die Verabschiedung von Dringlichkeitserlässen nur in Ausnahmefällen oder in Notfällen möglich ist, haben die aufeinander folgenden Regierungen dieses Instrument zur Gesetzgebung in vielen Bereichen genutzt und Bedenken hinsichtlich der Qualität der Gesetzgebung und der Achtung der Gewaltenteilung geäußert, stellt der Bericht fest.
Die Unterlage erwähnt gleichzeitig, dass die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit gespielt hat. Gleichzeitig hat der Grad der Umsetzung der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung zugenommen, und präventive Maßnahmen werden sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene fortgesetzt. Gegenwärtig, so heißt es in dem Dokument, evaluiert das Justizministerium die Strategie, um die nächste auszuarbeiten.
Genau an dem Tag, an dem der Bericht der Europäischen Kommission in Brüssel veröffentlicht wurde, hat das Justizministerium in Bukarest die Vorschläge zur Änderung der Justizgesetze in die öffentliche Debatte eingebracht. Die Ankündigung erfolgte durch Minister Cătălin Predoiu, der präzisierte, dass diese Änderungen, die er aufzählte, die Umsetzung der Empfehlungen der europäischen Anstalten in die Gesetzgebung gewährleisten:
Die Stärkung der Rolle des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte bei der Organisation und Durchführung von Stellenausschreibungen und Prüfungen durch das Nationale Institut der Richter und Staatsanwälte, die Professionalisierung des Auswahlverfahrens für Richter und Staatsanwälte durch die Beseitigung aller Möglichkeiten, ohne Wettbewerb in die Magistratur einzutreten. Wir sahen auch die Abschaffung der Vorruhestandsregelung für Richter vor; die Stärkung des Prinzips der Unabhängigkeit der Staatsanwälte in der gerichtlichen Tätigkeit, die Rückkehr zu den Normen, die den Zugang zum Richteramt am Obersten Gerichtshof durch Wettbewerb festschrieben; die Abschaffung der Abteilung für die Untersuchung von Straftaten in der Justiz.“
Von Anfang an hat die Gründung der Abteilung für die Untersuchung von Straftaten in der Justiz Bedenken hinsichtlich des Drucks auf Richter und Staatsanwälte sowie hinsichtlich der Unabhängigkeit, Effizienz und Qualität der Justiz aufgeworfen.