EU genehmigt Finanzspritze für Transporteure
In der aktuellen Treibstoffkrise hat die EU-Kommission beschlossen, den rumänischen Spediteuren und Personenbeförderungsunternehmen unter die Arme zu greifen.
Leyla Cheamil, 29.06.2022, 17:30
Die EU-Exekutive hat dafür 60,7 Mio. Euro locker gemacht und erachtet, dass diese Finanzspritze notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten, die die rumänische Wirtschaft in nächster Zeit überbrücken muss. Die Zuweisung erfolgt im Rahmen des sogenannten temporären Krisenfonds, den die Kommission im März 2022 verabschiedet hat. Die steigenden Preise für Treibstoff, die geopolitische Krise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland haben den rumänischen Transportunternehmen schwer zugesetzt. Dieser Finanzrahmen ist wichtig und soll die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs Putins gegen die Ukraine lindern“, sagte dazu Margrethe Vestager, die dänische EU-Kommissarin für Wettbewerb.
Von der Finanzspritze sollen alle nach EU-Recht zugelassenen rumänischen Spediteure und Personenbeförderungsunternehmen profitieren, ungeachtet ihrer Größe. Die Finanzierung erfolgt bis 31. Dezember 2022 in direkter verhältnismäßiger Auszahlung in Höhe von maximal 400.000 Euro pro Unternehmen. Bis dahin will die Kommission auch prüfen, ob die Maßnahme auch im nächsten Jahr verlängert werden kann.
Darüber hinaus wird die Kommission während der Anwendung des Gemeinschaftsrahmens dessen Inhalt und Anwendungsbereich im Lichte der Entwicklungen auf den Energie- und anderen Inputmärkten sowie der allgemeinen Wirtschaftslage ständig überwachen. Der temporäre Gemeinschaftsrahmen enthält eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen, darunter eine proportionale Methode, die vorsieht, dass der Beihilfebetrag, der Unternehmen gewährt werden kann, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang ihrer Wirtschaftstätigkeit und ihrer Gefährdung durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise steht. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei der Gewährung von Zuschüssen an Unternehmen zur Deckung der durch hohe Gas- und Strompreise verursachten Mehrkosten in nicht diskriminierender Weise Anforderungen an den Umweltschutz oder die Versorgungssicherheit festzulegen.