Entscheidung über Prepaid-Telefonkarten
Die Richter des Verfassungsgerichts in Rumänien haben einen von der früheren Regierung erlassenen Dringlichkeitserlass für ungültig erklärt. Dabei ging es um die Vorlage eines Personalausweises beim Kauf einer Prepaid-Karte.
Bogdan Matei, 19.02.2020, 14:48
Im Gegensatz zu Diktaturen ist es in Demokratien manchmal schwierig, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, ohne die Rechte der Bürger zu beeinträchtigen oder das richtige Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden. In Rumänien wurde am Dienstag die Notverordnung, die den Verkauf von Prepaid-Telefonkarten nur auf der Grundlage von Ausweisen regelt, für verfassungswidrig erklärt. Die Richter des rumänischen Verfassungsgerichts entschieden einstimmig, dass der Erlass der damals von der Sozialdemokratin Viorica Dancilă geführten Regierung gegen die Verfassung verstößt, weil die Regierung den Notstand nicht begründet und nur für die Möglichkeit und Notwendigkeit einer solchen Regelung argumentiert hat.
Daher reagierte das Gericht auf eine Beschwerde des Bürgerbeauftragten vom vergangenen Herbst, der unter anderem behauptete, dass die Bestimmungen die Rechte, Freiheiten und Pflichten der Bürger beeinträchtigten. Der Erlass, der die Verpflichtung zur Vorlage eines Ausweises beim Kauf einer Prepaid-Karte vorsah, wurde von der Regierung im vergangenen Sommer nach der als Caracal-Fall” bekannten Tragödie erlassen. Damals rief eines der Opfer eines Vergewaltigers und Serienmörders mit einem Prepaid-Telefon die Nummer 112 an, um Hilfe zu erbitten, und das wäre der Grund gewesen, warum sie nicht rechtzeitig gefunden werden konnte. Das Mädchen wurde getötet, und das Drama in der Kleinstadt im Süden Rumäniens erschreckte und verärgerte die Öffentlichkeit. Polizeibeamte, Staatsanwälte, 112 Betreiber, Gesetzgeber und Regierungsmitglieder, sie alle wurden zur Zielscheibe heftiger Kritik der Medien und der Bürger.
Die erste Reaktion der Politiker war die Herausgabe des Dekrets 62/2019. APADOR-CH, eine Menschenrechtsorganisation, hat die Entscheidung des Verfassungsgerichts begrüßt. Ein Grundrecht kann nicht durch einen Dringlichkeitserlass eingeschränkt werden, und dies sollten sowohl Politiker als auch Bürger verstehen, die die Auswirkungen dieses Versuchs nicht sehen. Die Entscheidung, Prepaid-Karten nur gegen Vorlage eines Ausweises zu kaufen, hat nichts damit zu tun, diejenigen ausfindig zu machen, die den Notruf 112 anrufen, und wir hoffen, dass wir nicht wieder in die Situation geraten, in der die Behörden in einem Fall wie dem von Caracal ihre Arbeit nicht tun“, heißt es auf der Facebook-Seite von APADOR-CH.
Im Jahr 2004 wurde auch ein Gesetz zur Identifizierung der Nutzer von Prepaid-Telefonkarten und der Nutzer von Wi-Fi-Netzen für verfassungswidrig erklärt. Damals entschied das Verfassungsgericht, dass die persönlichen Daten der Nutzer nicht ausreichend geschützt seien. Jetzt ist wieder die Politik am Zug, die Gesetze erlassen muss, die nicht gegen die Bestimmungen der Verfassung verstoßen. Die Experten sagen, dass die Frage der Prepaid-Karten geregelt werden muss, weil sie überall auf der Welt von Terroristen und Menschenhändlern benutzt werden.