Die Volksanwältin kehrt ins Amt zurück
Renate Weber kehrt in das Amt der Volksanwältin zurück.
Daniela Budu, 30.06.2021, 13:05
Renate Weber wird ihr Amt als Volksanwältin wieder aufnehmen, nachdem das rumänische Verfassungsgericht ihre Abberufung durch das Parlament vor zwei Wochen einstimmig für ungültig erklärt hat. Das Verfassungsgericht nahm den Antrag der Sozialdemokratischen Partei (Opposition) an und entschied, dass Renate Weber ihre fünfjährige Amtszeit, für die sie 2019 ernannt wurde, fortsetzen muss. Die Richter geben in einer Erklärung an, dass die Entscheidung, mit der der Gesetzgeber diese widerrufen hat, gegen das Rechtsstaatsprinzip und das Prinzip der Rechtmäßigkeit und des Vorrangs der Verfassung verstößt, aber auch gegen Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation und Arbeitsweise der Institution des Volksanwalts.
Wir erinnern Sie daran, dass Renate Weber am 16. Juni von den Parlamentariern der Regierung entlassen wurde, in einer Sitzung, an der die Sozialdemokratischen Partei nicht teilnahm. Die Vorsitzende der Rechtskommission des Senats, die liberale Vertreterin Iulia Scântei, erklärte damals, dass die Volksanwältin in diese Position berufen wird, um die Grundrechte und Freiheiten der Bürger zu verteidigen und sagte, was Renate Weber vorgeworfen wird: Der Volksanwalt arbeitet mit dem Parlament und anderen Behörden nach dem Prinzip der aufrichtigen Zusammenarbeit zusammen. Auch im Jahr 2020 hat die Volksanwältin ihre Rolle und ihre gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Verteidigung, den Schutz, die Förderung der Rechte der Kinder nicht erfüllt, die stark von den während der Pandemie beschlossenen Einschränkungen betroffen sind.“
Darauf antwortete Renate Weber, dass sie sich in diesem Mandat als Volksanwältin nichts zu beanstanden habe. Von der Opposition klagte der Vorsitzende der Sozialdemokraten Marcel Ciolacu das an, was er als den Angriff dieser giftigen Koalition auf die Rechtsstaatlichkeit“ nannte.
Marcel Ciolacu: Die Aufgabe des Volksanwalts ist, die Regierung zu überwachen, um die bürgerlichen Freiheiten und unsere Rechte nicht zu verletzen. Ein Volksanwalt hat nicht die Macht, eine Regierung zu loben, im Gegenteil. Also, Sie, die Macht, die Regierung, und den Volksanwalt zu beschuldigen, Sie zu überwachen und zu sagen, wo Sie das Gesetz in Bezug auf die bürgerlichen Rechte und Freiheiten verletzt haben, scheint mir einfach trotzig in einem europäischen Land.“
Die Venedig-Kommission verlangte auch Erklärungen von der Präsidentin des Senats und dem der Abgeordnetenkammer, Anca Dragu und Ludovic Orban, bezüglich des Widerrufs der Volksanwältin. Letzte Woche hatten sich die Rechtsausschüsse der beiden Kammern mit einer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass Fabian Gyula von dem Ungarnverband das Amt des Volksanwalts übernehmen soll. Dieser Schritt erweist sich nun als nutzlos. Wir erinnern Sie daran, dass der Volksanwalt unter anderem die von der Regierung erlassenen Notverordnungen blockieren kann, indem er sie vor dem Verfassungsgericht angreift.