Dezemberrevolution: Militärstaatsanwaltschaft rollt Verfahren neu auf
In Rumänien hat die Militärstaatsanwaltschaft in der Strafakte zur Revolution von 1989 das Strafverfahren gegen Unbekannt erweitert. Die Anklage lautet auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Corina Cristea, 03.11.2016, 15:00
Fast 27 Jahre nach dem Fall des Ceauşescu-Regimes haben die Staatsanwälte der Militärstaatanwaltschaft im Verfahren zur Revolution von 1989“ die Strafanzeige gegen Unbekannt erweitert. Die Anklage bezieht sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die nach dem 22. Dezember 1989 begangenen Taten. Der bewaffnete Konflikt, der in jenen Tagen in zahlreichen Ortschaften des Landes stattfand, lässt auf einen vorsätzlichen Plan schließen. Damit wollten die neuen Anführer die Macht ergreifen und ihrer Position Legitimität verleihen, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft, die von Staatsanwalt Marian Lazăr vorgetragen wurde.
Aus dieser Strafakte geht hervor, dass die neue politische und militärische Führung des Landes nach dem 22. Dezember 1989 durch die angeordneten Maßnahmen die Tötung, Verletzung durch Schusswunden und die Beeinträchtigung der psychischen und körperlichen Gesundheit, bzw. die Freiheitsberaubung einer hohen Anzahl von Personen veranlasst hat. Das Ziel war es, die Machtposition zu behalten. Es sind die typischen Merkmale für die Einordnung in die Kategorie Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“
Die Tatsachen lassen auf eine vorsätzlich geplante Aktion schließen. Dabei habe man laut den Vermutungen der Staatsanwaltschaft Konfusion in den Reihen des Militärs verbreiten wollen. Die ranghohen Vertreter des Verteidigungsministeriums seien dafür gegeneinander ausgespielt worden, außerdem hätten die Drahtzieher falsche Anordnungen, Berichte und Informationen verbreitet, die Bevölkerung auf die Straße gelockt und mit Waffen ausgestattet, um einen scheinbaren Bürgerkrieg zu schaffen. Darin sollten Einheiten des Verteidigungsministeriums sich untereinander oder Einheiten des Innenministeriums bekämpfen und so die Machtergreifung und die Legitimität der neuen Anführer ermöglichen.
Für das Erreichen dieser Ziele habe man das öffentlich-rechtliche Fernsehen benutzt, das alarmistische und manchmal falsche Berichterstattung sendete. Ferner seien Telephonanschlüsse abgeschnitten und ehemalige Militärkader an die Spitze der strategischen Ministerie befördert worden. Diese sollten offenbar der neuen politischen und militärischen Führung treu dienen.
Als Folge entstand ein psychologischer Medienkrieg, der zahlreiche menschliche Opfer forderte, heißt es weiter in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Laut einem Arbeitspapier der Militärabteilung der Staatsanwaltschaft am Obersten Gerichtshof seien 800 von den insgesamt 1200 Opfern der Ereignisse vom Dezember 1989 nach dem 22. Dezember gestorben, also nach dem Sturz des Regimes. Ferner gab es über 5000 Verletzte, einige Tausend Personen wurden illegal ihrer Freiheit beraubt und einer unmenschlichen Behandlung unterzogen.
Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens in der Akte zur Revolution erfolgt einige Monate nachdem der interimistische Oberstaatsanwalt Bogdan Licu dies gefordert hatte. Er sagte, die Einstellung des Verfahrens im Oktober 2015 sei unbegründet und illegal gewesen. Das damals beschlossene Strafmaß sei falsch, sagte Licu ferner. Die Revolutionsakte hatte mehrere Urteile gegen Rumänien am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach sich gezogen.