Der Senat verabschiedet neues Wahlgesetz
Die Senatoren haben mit 105 Für-Stimmen und zwei Gegenstimmen den Entwurf des neuen Generalwahlengesetzes verabschiedet. Dieses sieht die Herabsetzung der Parlamentarierzahl auf den Stand von den vorherigen Wahlen vor.
Corina Cristea, 04.06.2015, 13:49
Der Entwurf des
neuen rumänischen Wahlgesetzes wurde am Mittwoch von dem Senat verabschiedet.
Die Abgeordnetenkammer wird dann das letzte Wort haben, denn diese ist in
diesem Fall entscheidungsbefugt. Somit soll man nächstes Jahr auf die
Parteilistenwahl zurückkommen. Außerdem soll die Zahl der Parlamentarier
kleiner sein als in der heutigen Legislative, die besonders ausgeweitet ist.
Diese zählt 412 Abgeordnete und 176 Senatoren.
Der Entwurf wurde
von den Senatoren mit einer weiten Mehrheit angenommen. Dieser legt fest, dass
die Vertretungsnorm von einen Abgeordneten zu 73.000 Einwohnern und von einen
Senator zu 168.000 Einwohnern sein wird. Nach der Umsetzung dieses Algorithmus wird
das Parlament 308 Abgeordnete und 134 Senatoren sowie 18 Parlamentarier der
Landesminderheiten und sechs Vertrerter der Diaspora haben.
Die Vertreter aller politischen Parteien haben für diesen Gesetzentwurf
gestimmt. Während der allgemeinen Beratungen im Senat haben die
National-Liberale Partei, wichtigste Partei der Opposition, und die
Sozial-Demokratische Partei, wichtigste Regierungspartei, den besagten
Gesetzentwurf einstimmig begrüßt. Durch dessen Inkraftsetzung kehrt man zurück
zur Normalität, in dem Sinne, dass es eine verhältnismäßige Abstimmung anhand
der Wahllisten geben wird, war der Meinung der Liberale Puiu Haşotti. Es handelt sich um das System,
das bis 2004 sehr gut funktioniert hat. Es ist das System, das in den meisten
Ländern gültig ist, die eine verhältnismäßige Listenwahl anwenden.
Zwei Wahlgänge, in
den Jahren 2008 und 2012, haben umsomehr bewiesen, dass das gegenwärtige Gesetz
der Parlamentswahlen vollkommen mangelhaft ist. Dieses sorgt für politische
Auseinandersetzungen, so Haşotti noch. Die Gesetzinitiative sieht außerdem vor,
dass eine 5%-Wahlhürde auf nationaler Ebene oder eine 20%-Hürde auf Ebene von
mindestens Wahlkreisen eigeführt werden soll. Im Falle der politischen und
Wahlbündnisse werden zu der 5%-Hürde noch 3% für das zweite Mitglied des
Bündnisses hizugerechnet und jeweils 1% für die nächsten Mitglieder.
Die Idee zur Parlamentsreform ist nicht neu. Vor
einigen Monaten führte Staatschef Klaus Johannis Beratungen diesbezüglich mit
den Vertretern der Parteien. Infolge der Diskussionen hat man einen Zeitplan
vereinbart, damit Rumänien bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode ein
neues Wahlgesetzpaket, das Wahlgesetz für die Diaspora bzw. das Gesetz zur
Finanzierung der Parteien verabschiedet. Der Präsident setzte sich damals dafür
ein, die Frage der Herabsetzung der Parlamentarierzahl nicht mehr populistisch
zu behandeln. Er betonte, dass man ein schmalleres Parlament anstrebt, nicht
etwa weil Demokratie teuer sei, sondern weil man ein effektives Parlament haben
möchte.