Das Wahlgesetz wird unter die Lupe genommen
Der rumänische Gesetzesausschuss für die Wahl des Landespräsidenten und zur Einführung der Brief- oder Internetwahl für die im Ausland lebenden Rumänen bespricht einen Entwurf in diesem Sinne.
Valentin Țigău, 19.01.2015, 15:31
Der rumänische Gesetzausschuss für die Wahl des Landespräsidenten hat die Beratungen zur Änderung der Wahlgesetze begonnen. Zum besagten Ausschuss gehören Verterter aller parlamentarischen Parteien. Bisher haben die Mitglieder des Ausschusses die Grundsätze zur Wahl des Präsidenten Rumäniens, der Abgeordneten und der Senatoren, sowie der Lokalbehörden besprochen. Die regierende Sozial-Demokratische Partei kündigte unter anderen die Herabsetzung der Abgeordentenzahl auf 300 in der Abgeordnetenkammer und auf 100 im Senat an.
Die National-Liberale Partei wird ihrerseits ein gemischtes System zur Wahl der Parlamentarier vorschlagen. Der delegierte Minister für die Beziehung zum Parlament, Eugen Nicolicea, teilte in einem Interview mit, er werde dem Ausschuss in erster Linie eine Zählung der stimmberechtigten Bevölkerung im Ausland, zum Zwecke der entsprechenden Organisation der Wahllokale beantragen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, sagte Nicolicea, werden die im Ausland lebenden Rumänen binnen sechs Monaten die dortigen Botschaften benachrichtigen. Dannach sollen genügend Wahllokale für die Wähler organisiert werden.“
Die Änderung der drei Gesetze ist eine Priorität für die parlamentarische Session, die im Februar startet, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses zur Erarbeitung des Wahlgesetzes, Valeriu Zgonea. Die Senatoren und Abgeordneten, die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses sind, forderten den ständigen Büros bereits an, alle Gesetzentwürfe dem Ausschuss vorzulegen. Somit sollen diese bis zum 15. März besprochen werden, damit man Änderungsvorschälge einreichen kann. Er sagte, dass die Einführung eines effektiven und sicheren Wahlsystems für jeden Bürger notwendig ist.
Valeriu Zgonea: Alle politischen Parteien äußerten einstimmig ihre Bereitschaft, durch das neue Gesetz ein System einzurichten, dass ohne Logistikprobleme funktioniert. Somit sollen alle Rumänen, egal wo sie sich befinden, ihr Grundwahlrecht ausüben können. Wir sind uns alle einig, dass die Zahl der Abgeordneten und Senatoren reduziert werden muss. Damit waren wir einverstanden und wir werden dafür die besten Lösungen finden. Dadurch soll das Parlament aus sicht der Ämter, die wir den Rumänen 2016 zur Wahl stellen werden, schlanker werden.“
Eine grundsätzliche Änderung in puncto Wahlen für die Rumänen im Ausland wurde 2014 notwendig, als sehr viele Bürger bei den Präsidentschaftswahlen ihre Stimme nicht abgeben konnten. Dies war auf die Systemmängel und auf die schlechte Organisierung des Wahlvorganges zurückzuführen.