Das Gesetz über den Parlamentarier-Status ist in Kraft getreten
Das Gesetz über den Parlamentarier-Status wurde letzte Woche von Staatschef Traian Basescu promulgiert und ist in Kraft getreten
Roxana Vasile, 11.07.2013, 15:08
Zuvor hatte das Plenum des Parlaments, in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, das Gesetz verabschiedet. Das Verfassungsgericht hatte einige Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Nachdem diese Bestimmungen überarbeitet wurden, wurde das Gesetz verabschiedet un promulgiert. Jetzt muss es auch eingehalten werden. Was beinhaltet aber überhaupt das Gesetz ? Die Pflicht der Staatsanwaltschaft eine Festnahme, Untersuchungshaft oder eine Durchsuchung zu begründen, wurde beseitigt. So wurde auf die Super-Immunität der Senatoren und Abgeordente verzichtet.
Eine andere wichtige Änderung betrifft die Einschränkung der Flüge und der Auslandsreisen. Zugleich werden die Unterkunftskosten für Senatoren und Abgeordnete, die nicht in Bukarest wohnen, halbiert. Bis jetzt hatte das Parlament monatliche Hotelkosten von bis zu 8000 Lei, umgerechnet 1800 Euro pro Parlamentarier. Ab jetzt müssen diese entweder eine Wohnung mieten oder individuell oder kollektiv mit den Hotels verhandeln. Um in der Hauptstadt zu wohnen, werden also die Parlamentarier nur 4000 Lei bekommen, etwa 900 Euro.
Während der Ferien müssten normalerweise die Parlamentarier in ihrem Landkreis Probleme lösen. Bis jetzt wurden die Kosten für 15 oder 16 Tage abgerechnet, nach dem neuen Gesetz können die Parlamentarier die Kosten für höchstens 8 Tage abrechnen.
Zudem werden 1000 Lei für den Transport, wenn auf den Dienstwagen verzichtet wird, angeboten. Für das Parlament ist eine solche Option die beste, amn würde weiter Geld sparen.So würde man auch nicht mehr den Kauf von Hunderten neuen Autos kritisieren. Der Neue Parlamentarier-Status sieht auch Änderungen in der Verwendung und Begründung der Summen, die für die Tätigkeit der Parlamentarier-Büros ausgegeben werden, vor. Die Parlamentarier müssen 50 % der Pauschalsumme begründen, bis jetzt waren es nur 46 %.