Coronavirus-Pandemie: Regierung in Bukarest bespricht Sozialmaßnahmen
Rumänien hat erneut einen Rekordwert der Covid 19-Neuinfektionen gemeldet. Die Behörden in Bukarest diskutieren in diesem Kontext eine neue Reihe von Sozialmaßnahmen.
Corina Cristea, 09.10.2020, 15:22
Am Donnerstag hat Rumänien über 3.000 COVID-Neuinfektionen gemeldet. Am selben Tag genehmigte die Regierung eine sechsmonatige Verlängerung für die zusätzlichen 2.000 medizinischen Mitarbeiter, die im Gesundheitswesen und in der medizinischen Notfallversorgung im ganzen Land benötigt werden. Die Regierung verabschiedete auch ein Memorandum über die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 250 Millionen Euro von der Europäischen Investitionsbank für das regionale Notfallkrankenhaus in Iasi, hat Finanzminister Florin Cîţu am Ende der Regierungssitzung angekündigt. Der Gesamtwert der Investition beläuft sich auf 500 Millionen Euro, wobei die Hälfte aus den EU-Strukturfonds und die andere Hälfte aus dem Staatshaushalt finanziert wird.
„Dieses Darlehen soll Investitionen unterstützen, bis wir europäische Mittel erhalten, um Verzögerungen zu vermeiden und mit dem Bau dieses Krankenhauses zu beginnen“, sagte Minister Cîţu. Die Regierung besprach bei der selben Sitzung auch eine Dringlichkeitsverordnung über mehrere fiskalische Maßnahmen und die Änderung einer Reihe von Gesetzen. Eine der Bestimmungen bezieht sich auf Zahlungserleichterungen für ausstehende Verbindlichkeiten, die nach der Einführung des Ausnahmezustands am 16. März und bis zum 25. Oktober entstanden sind. Die Maßnahme richtet sich an Unternehmen, die von den Corona-Einschränkungen stark betroffen wurden. Die Maßnahme soll das Verfahren zur Einreichung von Anträgen auf planmäßige Zahlung von Verbindlichkeiten über einen Zeitraum von 12 Monaten vereinfachen, sagte der Finanzminister.
Florin Cîţu erläuterte, welche Unternehmen Zugang zu dieser Zahlungsmöglichkeit haben: „Alle Unternehmen ohne überfällige Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt vor dem Ausnahmezustand und Unternehmen, die sich derzeit nicht in einem formellen Insolvenzverfahren befinden. Hier werden wir eine gesonderte Regelung einführen. Alle Unternehmen, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden, die aber ihre ausstehenden Schulden begleichen konnten und ihre Jahresabschlüsse eingereicht haben, werden ebenfalls teilnahmeberechtigt“.
Die Behörden sagen, dass die Maßnahme Steuerzahler unterstützen wird, die aufgrund des Mangels an finanziellen Mitteln Schwierigkeiten hatten. Auf der anderen Seite könnte die Maßnahme auch konstante und bestimmte Haushaltseinnahmen sichern. Eine weitere Bestimmung in der besagten Notverordnung, die bis zur nächsten Regierungssitzung diskutiert wird, sieht vor, die Frist für die Einführung einer 50%igen Ermäßigung der Vermögenssteuer bis zum 2. Dezember zu verlängern.