Corona-Maßnahmen: Einreise-Regeln verschärft
In Rumänien ist die Zahl der täglichen Covid 19-Neuinfektionen relativ gering, die Situation hat sich stabilisiert, die Behörden in Bukarest verschärfen jedoch die Bedingungen für die Einreise ins Land.
Ştefan Stoica, 05.02.2021, 14:42
Staaten auf der ganzen Welt befinden sich in einem ständigen und anstrengenden Wettlauf, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus, einschließlich seiner neueren, viel ansteckenderen Varianten, in den Griff zu bekommen. Die Impfung reicht nicht aus, insbesondere unter den Bedingungen einer unzureichenden Produktion und einer verzögerten oder unterbrochenen Verteilung von Impfstoffen. Der andere Angriffsweg setzt immer stärkere Beschränkungen der Einreise in das nationale Territorium jedes Landes voraus. Diese Maßnahme wurde im letzten Jahr getestet und aufgrund des Erfolges nicht ganz aufgegeben. Das Gebiet der Europäischen Union ist als Raum der Freizügigkeit bekannt, aber auch die Mitgliedsstaaten können sich der Notwendigkeit nicht entziehen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
In Rumänien ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen relativ gering, die Situation hat sich stabilisiert und Fälle von Infektionen mit den neuen SARS-CoV-2-Mutationen werden isoliert. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass das Land von den viel ansteckenderen Varianten von Covid-19 verschont bleibt. Deshalb haben die Behörden in Bukarest beschlossen, die Liste der Länder mit hohem epidemiologischem Risiko, die in der sogenannten gelben Zone liegen, zu erweitern und die Bedingungen für die Einreise ins Land zu verschärfen. So müssen sich ab dem 12. Februar Personen, die aus Ländern der gelben Zone nach Rumänien kommen, einem negativen COVID-19-Screening-Test unterziehen, der 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wird. Darüber hinaus werden diese Personen notwendigerweise für 14 Tage in Quarantäne gestellt, mit der Möglichkeit, nach 10 Tagen wieder auszureisen, wenn sie einen neuen PCR-Test machen, der negativ ist.
Nicht jeder, der nach Rumänien einreist, wird jedoch von den neuen Regeln betroffen sein. Laut dem Nationalen Komitee für Notfallsituationen sind Kinder bis zum Alter von 3 Jahren ausgenommen, sowie Personen, die den Covid-Impfstoff, einschließlich der zweiten Dosis, erhalten haben und bei denen mindestens 10 Tage seit der Verabreichung der zweiten Dosis vergangen sind. Das Gleiche gilt für Personen, die in den letzten 90 Tagen vor der Einreise positiv bestätigt wurden, d.h. die krank waren. Fahrer von Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,4 Tonnen sind ebenfalls ausgenommen, ebenso Fahrer von Personenkraftwagen mit mehr als 9 Sitzplätzen und Fahrer, die Geschäftsreisen von ihrem Wohnsitzstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder von einem anderen EU-Staat in ihren Wohnsitzstaat unternehmen. Die Liste der ausgenommenen Personen umfasst auch Flugzeugpiloten und Besatzungsmitglieder, Mitglieder von diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und anderen in Bukarest akkreditierten diplomatischen Vertretungen sowie Inhaber von Diplomatenpässen. Die Ausnahmeregelung gilt auch für rumänisches Luft-, und Schiffspersonal, das in die Heimat zurückkehrt, sowie für Grenzgänger, die aus den Nachbarländern Ungarn, Bulgarien, Serbien, Ukraine oder der Republik Moldau nach Rumänien einreisen.